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Unterstellmöglichkeit wird wegen anderer Bedarfe gekündigt Werden Garagenmieter in Esebeckstraße einfach von der SWB vor die Tür gesetzt?

Von Kathleen Radunsky-Neumann 18.02.2012, 05:25

Ärger regt sich bei Garagenmietern in der Esebeckstraße. Sie sollen vor die Tür gesetzt werden. Dabei haben ihre Vorfahren die Gebäude gebaut. Hintergrund ist, dass die Städtische Wohnungsbau GmbH als Eigentümer die Mietverträge gekündigt hat.

Schönebeck l "Das ist unser Eigentum", sagt Volker Köhler und zeigt mit einer ausladenden Armbewegung auf einen Garagenkomplex, der sich am Ende der Esebeckstraße befindet. Seit Jahren nutzen er und seine Frau diese Unterstellmöglichkeit für das Auto. Doch zum 31. März wird das Ehepaar vor die Tür gesetzt. Der Mietvertrag ist von Seiten der Städtischen Wohnungsbau GmbH (SWB) gekündigt worden.

"Das ist für mich eine kalte Enteignung", drückt er seinen Ärger über das Schreiben des Vermieters aus. So wie er können auch Ramona und Frank Brauer nur mit Unverständnis auf dieses Vorgehen reagieren. "1965 haben unsere Eltern diese Garagen eigenhändig gebaut", berichtet Ramona Franke. Damals auf fremden Grund, den sie gepachtet haben. Mit der Wende sei dieser Boden in der Esebeckstraße 14 bis 18 in Eigentum der SWB übergegangen. Seither zahlen die beiden Ehepaare, die selbst keine Wohnungsmieter bei der SWB sind, jährlich 60 Euro für die Garagen.

"Die SWB will auf unsere Kosten ihre Einnahmen erhöhen", sagen die Ehepaare, die vermuten, dass die Wohnungsbau die Garagen an ihre eigenen Mieter teurer vermieten will. Ihren Vorwurf begründen sie schlicht. "Vier von sechs Parteien haben die Kündigung bekommen, die anderen zwei sind wohl Mieter bei der SWB", berichtet Ramona Brauer.

Mieter wollen sich wehren gegen Kündigung

Sie ärgert sich auch, weil sich allein die Mietergemeinschaft um die Garagen und den Platz davor gekümmert habe. "Wenn Schnee lag oder Laub im Herbst, dann waren immer wir es, die den Platz freigeräumt haben", sagt sie. Ramona Brauer kann nicht verstehen, warum sie jetzt rausgeworfen werden. Ihren Kündigungstermin vom 14. Februar haben sie einfach verstreichen lassen.

"Wir haben jetzt einen Anwalt eingeschaltet", kündigt sie an, dass sie sich den Rausschmiss nicht so einfach gefallen lassen wird. Familie Köhler will auch nicht kampflos aufgeben. Groß ist bei ihnen die Enttäuschung. Mehrere Gespräche und Briefkontakte haben nicht gefruchtet. Von Entschädigung oder ähnlichen sei bisher wohl kein Wort gefallen.

Sigrid Meyer, Geschäftsführerin der SWB, ist das Problem bekannt. "Es stimmt, wir haben mehrere Garagenmietverträge gekündigt", sagt sie auf Volksstimme-Nachfrage. Grund seien ganz einfach andere Bedarfe. Diese seien recht unterschiedlich, informiert Sigrid Meyer, ohne auf die weitere Nutzung näher einzugehen.

SWB bezieht sich auf gesetzliche Grundlage

"Wir verfolgen langfristige Strategien", erklärt sie, dass hier nicht etwa Kalkül dahinter stecke.

Für sie ist dieser Vorgang völlig legitim. "Wir haben uns anwaltlich beraten", führt die SWB-Chefin weiter aus und bezieht sich auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Demnach können Grundstückseigentümer genauso wie die Nutzer seit dem 1. Januar 2007 eine Kündigung des Vertrages aussprechen, ohne gleichzeitig eine Entschädigung nach dem Zeitwert der Garage zahlen zu müssen.

Für die Kündigung gelten die vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Kündigungsfristen. Mit Ablauf dieser Frist geht das Eigentum an der Baulichkeit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz nach auf den Grundstückseigentümer über.