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Diskussion um Glimmstängel in öffentlichen Gebäuden Hecklingens Stadt bessert nach: Rauchverbot kommt

Von Ariane Amann 31.05.2013, 01:11

Hecklingen l In der jüngsten Sitzung des Stadtrates sorgte Mitglied Marco Unger für eine Diskussion, an der die Stadtverwaltung heute noch knabbert. Unger hatte vor einigen Wochen das Dorfgemeinschaftshaus in Groß Börnecke von der Stadt gemietet. "Da war ich schon überrascht, dass dort neuerdings ein komplettes Rauchverbot gilt. Wenn ich als Privatmann das Haus miete, kann ich doch dort auch rauchen", war er fest überzeugt, dieses ihm neue Verbot nicht akzeptieren zu können.

Hauptamtsleiterin Heike Ursel-Weishaupt allerdings sah das ganz anders: "Ich weiß, dass die Stadt das Rauchen in den städtischen Gebäuden in der letzten Zeit geduldet hat. Wir haben aber mehrfach nach Veranstaltungen volle Aschenbecher vorgefunden und die Gardinen waschen müssen, weil alles verqualmt war. Das kann so nicht weitergehen." Ein Rauchverbot gebe es in allen öffentlichen Einrichtungen wie dem Stadtsaal, den Sportplätzen, Gemeinschaftshäusern. 2005 hatte der Stadtrat ein eben solches Verbot für die Schulen der Stadt Hecklingen sowie in den Turnhallen und auf den dazugehörenden Grundstücken beschlossen.

Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche, selbst Raucher, sprang in der Diskussion seiner Amtsleiterin zur Seite: "Da gibt es kein Pardon, alle Raucher müssen zum Rauchen vor die Tür." Auch Stadtrat Jürgen Görling sprach sich für das Rauchverbot aus: "Ich gehe nur ungern zu Sitzungen des Ortschaftsrates (in diesem Gremium arbeitet Görling ebenfalls mit, Anm. der Redaktion) im Dorfgemeinschaftshaus, da stinkt es eigentlich immer nach Qualm."

Allerdings: Weder in der Gefahrenabwehrverordnung noch in der Benutzersatzung für die Dorfgemeinschaftshäuser steht ein Rauchverbot beschrieben. Im Nachgang der Sitzung berief sich Hauptamtsleiterin Heike Ursel-Weishaupt auf das 2007 verabschiedete und 2009 geänderte Nichtraucherschutzgesetz: "Darin ist alles geregelt."

Regelungen gibt es im Gesetz, allerdings gelten diese wiederum nur für die Liegenschaften und Gebäude des Landes Sachsen-Anhalt. Die kommunalen Gebäude fallen eben nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Der Gesetzgeber baut darauf, dass die Kommunen freiwillig ein Rauchverbot erlassen, um den Schutz der Nichtraucher durchzusetzen - allein in den Hecklinger Satzungen fehlen solche Vermerke bislang. "Wir müssen da offenbar noch einmal aktiv werden, um das Rauchverbot und den Nichtraucherschutz ganz deutlich unseren städtischen Gebäuden zu machen", meinte Heike Ursel-Weishaupt dazu gestern im Gespräch mit der Volksstimme.

Für die Raucher der Stadt Hecklingen soll es dann in Zukunft konsequent heißen: Die Zigarette gehört vor die Tür.