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Verbandsgemeinde Egelner Mulde Rat beschließt Verordnung zur Abwehr von Gefahren

Von Nadja Bergling 05.01.2011, 04:25

Nach mehreren Änderungen der gesetzlichen Grundlagen hat die Verbandsgemeinde Egelner Mulde eine neue Gefahrenabwehrverordnung entworfen, die der Verbandsgemeinderat bereits im vergangenen Jahr beschlossen hat. Darin geregelt ist unter anderem die Tierhaltung.

Egeln. Auf seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Egelner Mulde eine neue Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Zu der alten Satzung hat es seit 2005 umfangreiche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen gegeben. Auf diesen Grundlagen wurde ein neuer Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung erstellt und dem Salzlandkreis sowie dem Polizeirevier des Salzlandkeises zur Prüfung übergeben. Entsprechende Hinweise wurden eingearbeitet.

Betreten von Eisflächen ist verboten

"Die Gefahrenabwehrverordnung dient, wie der Name schon sagt, zur Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, durch Anpflanzungen, Verunreinigungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung, offenes Feuer im Freien, beim Betreten von Eisflächen sowie durch mangelhafte Hausnummerierung in der Egelner Mulde", erklärte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr.

So ist im Paragrafen 2 unter anderem geregelt, wie man sich in der Winterzeit verhalten muss und was es zu beachten gilt. Dort heißt es: An Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen, sind Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf den Dächern liegende Schneemassen, die den Umständen nach eine Gefahr für Personen und Sachen bilden, unverzüglich zu entfernen oder Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen beziehungsweise Aufstellen von Warnzeichen zu treffen.

Ein klares Verbot wird zudem für das Betreten von Eisflächen ausgesprochen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Verbandsgemeinde.

Flächen ohne Leinenzwang

Im Paragraf 6 der Gefahrenabwehrverordnung ist die Tierhaltung geregelt. So müssen Hunde auf der Straße und an allen anderen öffentlich zugänglichen Orten innerhalb der geschlossenen bebauten Ortslage zum Schutz von Mensch und Tier an der Leine geführt werden, heißt es in der Verordnung. Allerdings gibt es in jeder Mitgliedsgemeinde eine ausgewiesene Fläche, auf der die Vierbeiner ohne Leine nach Herzenslust toben können. In Egeln befindet sich die Fläche, auf der kein Leinenzwang besteht, auf der Grünfläche gegenüber dem alten Sportplatz in Egeln-Nord, in Borne ist es die Wiese in der Schmiedemannstraße, in Wolmirsleben ist es der Alte Sportplatz (Am Schachtsee). Ohne Leine dürfen die Vierbeiner in Westeregeln auf der Wiese zwischen der Ehle (Röthe) und dem Deich hinter dem Anglerheim laufen. Kein Leinenzwang besteht in Hakeborn auf dem Weg zwischen Kugelfang und Ortfeld, in Etgersleben Magdeburger Tor hinter der schwarzen Bahnbrücke, in Tarthun auf der Grünfläche Schacht III (neben der Kreisstraße) und in Unseburg auf dem Weg zur Baumholzbrücke an der Espe.