1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Zanders Abwahlantrag gegen Globig soll im Februar auf die Tagesordnung kommen

Zeitkorridor sehr eng, wenn Bürger am 25. Mai über Globigs Schicksal entscheiden sollen Zanders Abwahlantrag gegen Globig soll im Februar auf die Tagesordnung kommen

Von René Kiel 03.01.2014, 02:10

Güstens Bürgermeister Helmut Zander (SPD) hält an der Abwahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Steffen Globig (parteilos), mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 fest. Bislang wurde sein Antrag von Globig aber noch nicht auf die Tagesordnung einer Hauptausschusssitzung gesetzt.

Güsten l "Als ich ihn darauf angesprochen hatte, hat er gesagt, dass er das vergessen hat", sagte Zander. Der SPD-Politiker will aber nicht locker lassen. Er geht fest davon aus, dass dieses Thema in der nächsten Hauptausschusssitzung Anfang Februar auf der Tagesordnung steht.

Globig will sich dem Ansinnen nicht in den Weg stellen, obwohl es dabei um seinen eigenen Kopf geht. "Wir werden das Ganze behandeln. Dann wird sich zeigen, was da raus kommt", sagte er gestern.

Die Zeit drängt, denn laut Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Abwahl spätestens drei Monate nach der Beschlussfassung der Vertretung zu erfolgen. Da könnte es bei einer Abstimmung im Verbandsgemeinderat im Februar schon eng werden, wenn dafür gleich die Kommunalwahl am 25. Mai genutzt werden soll, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen. Laut Gemeindeordnung kann Globig, der regulär bis 2017 gewählt ist, von den Bürgern der Verbandsgemeinde vorzeitig abgewählt werden. Das ist dann erreicht, wenn sich dafür eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 30 Prozent aller Wahlberechtigten beträgt.

Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderates, die nicht an der Mitwirkung gehindert sind, gestellten Antrages und eines mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Gemeinderates zu fassenden Beschlusses. Der Beschluss darf frühestens drei Tage nach Antragstellung im Gemeinderat gefasst werden.

Zander hatte bereits Mitte November klargemacht, dass die weitere Existenz der Verbandsgemeinde durch Globig in großer Gefahr sei, was auch die Mitgliedsgemeinden vor große Probleme stellen würde. Es gebe erhebliche Defizite und Probleme in der Verwaltung. "So wurden zum Beispiel keine Weichen gestellt für die Vorbereitung auf die Einführung der doppischen Haushaltsführung. Da haben wir zwei Jahre verschlafen", hielt Zander Verwaltungschef Globig vor. "Globig führt und leitet uns Mitgliedsgemeinden nicht an, wie das das Verbandsgemeinde-Gesetz vorschreibt. Er erfüllt seine Aufgaben bei nicht einer Mitgliedsgemeinde", so Zander. Globig hatte die Vorwürfe stets zurück gewiesen.