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Wasser- und Abwasserzweckverband will Regenwasserbeseitigung besser planen Kunden müssen Veränderungen auf ihrem Grundstück vorher melden

Von René Kiel 21.03.2014, 02:18

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) Bode-Wipper hat Neuregelungen beschlossen, die die Kunden beachten müssen.

Staßfurt l Für Diskussionen sorgte besonders der Paragraf 3 der neugefassten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet des ehemaligen Abwasserverbandes Bodeniederung.

Denn deren Satz 3a erhielt eine neue Fassung. Danach werden überbaute und befestigte Grundstücksflächen bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr nur zur Hälfte angerechnet, wenn das darauf anfallende Regenwasser in eine Sammelgrube eingeleitet wird und diese einen Überlauf an das öffentliche Kanalnetz besitzt. Voraussetzung ist in diesem Fall allerdings, dass die Sammelgrube je angefangene 100 Quadratmeter Einleitfläche ein Fassungsvermögen von mindestens drei Kubikmeter besitzt. Bislang waren nur zwei Kubikmeter nötig. Experten orientieren sogar auf vier Kubikmeter, sagte Verbandsgeschäftsführer Andreas Beyer.

Auf Kritik stieß diese Neuregelung beim Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Michael Stöhr, ebenso wie die Festlegung, dass Grundstücksbesitzer dem Verband einen Monat zuvor schriftlich mitteilen müssen, wenn sie die Flächen, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird, vergrößern oder verkleinern wollen, wodurch sich die zu reinigende Regenwassermenge des Verbandes insgesamt verändert.

Man sollte die Auflagen für die Bürger nicht erhöhen, monierte Stöhr, der auch Vorsitzender der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Bodeniederung in Abwicklung ist. Dessen Aufgaben hatte der WAZV zum 1. Januar 2011 übernommen.

Der WAZV-Geschäftsführer sprach von einer Schutzfunktion für die Bürger, um Missverständnisse schon im Vorfeld zu beseitigen. Dann müsse man aus dem Paragrafen 14 den Punkt herausnehmen, wonach die Grundstücksbesitzer - die es versäumen, die Veränderungen rechtzeitig dem Verband mitzuteilen - eine Ordnungswidrigkeit begehen, verlangte Stöhr. Letztere können laut Satzung mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro bestraft werden.

"Es ist im Interesse aller Gebührenzahler, wenn Veränderungen vorgenommen werden sollen, die Einfluss auf die Gebühren haben", sagte der Vorsitzende der Verbandsversammlung des WAZV, Staßfurts stellvertretender Oberbürgermeister Hans-Georg Köpper.

Bei der Abstimmung über diese beiden Punkte stand Stöhr mit den zwölf Stimmen der Mitgliedsgemeinden der Egelner Mulde allein auf weiter Flur. Mit der großen Mehrheit von 46 Stimmen wurden beide Änderungen schließlich beschlossen.