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  7. Wahlbeschwerde von Ulrich Biermann offenbar unzulässig

Neuer Egelner Stadtrat muss sich gleich zu Beginn der Legislatureriode mit dem Thema befassen Wahlbeschwerde von Ulrich Biermann offenbar unzulässig

Von Thomas Höfs 19.06.2014, 03:21

Egeln l Der Widerspruch gegen die Wahl des Stadtrates von Ulrich Biermann (Linke) wird offenbar abgelehnt. Das schlägt die Verwaltung dem neuen Egelner Stadtrat vor.

Die neuen Stadträte müssen sich gleich zu Beginn der Legislaturperiode mit dem Wahleinspruch des Wolmirslebener Verbandsgemeinderates befassen. Biermann hatte innerhalb der Einspruchsfrist die Wahl des Egelner Stadtrates angezweifelt. Dabei geht es ihm um den Wohnsitz des Egelner Stadtrates Ernst Arenkens (CDU). Der hatte für den Stadt- und den Verbandsgemeinderat kandidiert und war in den Egelner Stadtrat erneut gewählt worden.

Ulrich Biermann zweifelt nun daran, dass Arenkens seinen Hauptwohnsitz in der Kleinstadt hat. Die Zweifel sind nicht neu. Bereits vor einiger Zeit hatte Ulrich Biermann eine gleiche Diskussion im Verbandsgemeinderat angestoßen. Die Verbandsgemeinde und die Kommunalaufsicht des Landkreises prüften die Vorwürfe, bestätigten den Verdacht aber nicht. Biermann bleibt bislang dabei, dass er große Zweifel am Hauptwohnsitz von Ernst Arenkens habe. Diesmal wolle er die Angelegenheit von einem Gericht klären lassen, schrieb er.

Nach den Gesetzen darf Arenkens in Egeln für den Stadt- und Verbandsgemeinderat kandidieren, wenn dort sein Hauptwohnsitz liegt, sagte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr auf Nachfrage der Volksstimme. Ein Bewerber könne auch Nebenwohnsitze haben. Arenkens hatte die Vorwürfe in Bezug auf seinen Wohnsitz in der Vergangenheit immer scharf zurückgewiesen. Er wohne in Egeln, sagte er.

Bei der bloßen Erwiderung will es Ulrich Biermann aber diesmal nicht belassen. Bei einem Gerichtsverfahren könnte er gezwungen werden, Belege für seine Wohnung in Egeln vorzuweisen, erhofft sich Ulrich Biermann Belege für den Hauptwohnsitz. Nach Gesprächen mit Egelner Bürgern und Nachbarn am gemeldeten Hauptwohnsitz hätten sich die Informationen verdichtet, dass der Stadtrat dort nicht dauerhaft wohne, sagte Biermann weiter.

Mit der Frage des Wahleinspruchs muss sich gleich der neu gewählte Egelner Stadtrat zu Beginn der Legislaturperiode beschäftigen, kündigte Michael Stöhr an. Als Gemeindewahlleiter hat er den Widerspruch von Ulrich Biermann auf dem Tisch.

Das Schreiben sei zwar noch fristgerecht eingegangen, bestätigte er weiter. Probleme sieht er aber bei der Zulässigkeit der Beschwerde. Biermann ist Bürger der Gemeinde Wolmirsleben. Dort konnten die Bürger ihren Gemeinderat und den Verbandsgemeinderat bei der Kommunalwahl wählen. An der Wahl des Stadtrates der Stadt Egeln war Ulrich Biermann nicht beteiligt, weil er in der Stadt nicht wohnt. Da er von dem Ergebnis der Stadtratswahl nicht betroffen ist, könne er kaum Einspruch erheben, heißt es aus dem Rathaus. Trotzdem könnten die Stadträte das Thema weiterhin verfolgen.