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Bürgermeister fordert klare Regelung zur Absicherung von Umzügen durch die örtlichen Feuerwehren Stöhr hält Aussage für abenteuerlich

Von Thomas Höfs 28.06.2014, 03:13

Bei der Absicherung von Umzügen sind die Kommunen immer wieder auf sich selbst angewiesen. Häufig fährt die Feuerwehr mit. Doch dürfen die Kameraden die Absicherung übernehmen?

EgelnerMulde l Immer wenn in den Mitgliedsgemeinden der Egelner Mulde Umzüge durch die Orte beantragt werden, taucht sie wieder auf. Die Frage, wer die Absicherung des Umzuges übernehmen soll. Die Polizei, die früher auf keinem Umzug fehlte, sei schon seit Jahren kaum noch in der Lage, daran teilzunehmen, sagt Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr. In der Regel schickt der Bürgermeister dann die Feuerwehr mit. Mit den großen Fahrzeugen am Anfang und Ende eines Umzuges werden die Bürger geschützt, so die Überlegung.

Doch immer wieder tauchen Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit auf, weiß der Bürgermeister. Da Straßenumzüge eine sogenannte Sondernutzung darstellen, muss der Landkreis um Erlaubnis gebeten werden. In der Praxis gibt es dann eine entsprechende Anordnung, weiß der Bürgermeister aus Erfahrung. Jedes Mal weise die Kreisverwaltung dann extra darauf hin, dass die Feuerwehr nicht in den fließenden Verkehr eingreifen dürfe. Dieses Privileg habe nur die Polizei, sagt er.

Michael Stöhr weiß aus anderen Bundesländern, dass dort in Verordnungen geregelt ist, dass die Feuerwehr Umzüge absichern darf. "Warum gibt es so etwas nicht in Sachsen-Anhalt", fragt er. Das würde bei den Feuerwehren und in den Kommunen Klarheit schaffen, wünscht er sich eine eindeutige Regelung.

Das Innenministerium sieht allerdings hier keinen Handlungsbedarf. Auf Volksstimme-Nachfrage teilt das Ministerium mit: "Wenn in der Praxis Fahrzeuge der Feuerwehr vor oder hinter solchen Umzügen fahren, stellt dies lediglich eine Begleit- und Hinweisfunktion dar und ist nicht zu beanstanden. Allerdings ersetzt dies nicht die gegebenenfalls angeordnete polizeiliche Absicherung." Doch könnte es nicht eine eindeutige Regelung für die ehrenamtlichen Brandschützer geben? Dazu das Innenministerium weiter: "Es gibt in Sachsen-Anhalt keine Regelung, die den Feuerwehren die Befugnis zu Maßnahmen der Verkehrsregelung und -lenkung erteilt. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche Regelung zu schaffen. Eine entsprechende Regelung würde einen erheblichen Schulungsbedarf verursachen und dazu führen, dass Straßenverkehrsbehörden bei der Genehmigung von Veranstaltungen regelmäßig auf den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren abstellen. Damit wäre eine merkliche Mehrbelastung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute verbunden. Das Ehrenamt darf nicht überstrapaziert werden. Dies entspricht auch der Auffassung des Landesfeuerwehrverbandes", teilt die Pressestelle des Innenministeriums mit.

Bürgermeister Michael Stöhr hält die Aussage für eine fatale Fehleinschätzung des Ministeriums. "Wann haben wir denn Umzüge in einem Ort", fragt er. Aus seiner Erfahrung begleiten die Feuerwehren die Umzüge in den Orten gern.

Einen erhöhten Schulungsaufwand als Grund für die Regelungsunlust anzugeben, hält er für abenteuerlich. Es könne doch nicht so schwer sein, praxistaugliche Regelungen zu verabschieden, mit denen die Kommunen etwas anfangen können, meint er. Einen hohen Schulungsaufwand vorzuschieben, ist für ihn nur ein Vorwand. Nicht vergessen haben die Kommunen, dass die Ausbildungskapazität der Landesfeuerwehrschule in den zurückliegenden Jahren deutlich reduziert wurde, gibt er zu bedenken. Da passe es natürlich nicht in das Konzept, die Feuerwehrleute auf den Einsatz bei Umzügen vorzubereiten, schätzt er ein.

Aus der Sicht der Kommunen sei es dennoch wichtig, die Absicherung von Umzügen mit Feuerwehren eindeutig zu regeln. Die bisherigen Aussagen seien zu widersprüchlich. "Wir brauchen eine Klärung auch für den Fall, wenn mal etwas bei einem Umzug passiert", fordert der Bürgermeister klare Vorgaben aus dem Innenministerium.