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Kurze Straße: Stadt erhält Abbruchgenehmigung mit weiteren Auflagen / Straßensperrung zieht sich weiter hin Das lange Warten auf die Abrissbirne

Von Nora Stuhr 08.08.2014, 03:11

Für die lange Sperrung der Kurzen Straße in Hecklingen zeichnet sich ein Ende ab. Die Stadt hat vom Denkmalschutz die lang ersehnte Genehmigung zum Abriss von zwei einsturzgefährdeten Häusern erhalten. Die Objekte können aber trotzdem noch nicht platt gemacht werden, weil die Verwaltung weitere Auflagen zu erfüllen hat.

Hecklingen l Seit Anfang des Jahres ist die Kurze Straße in Hecklingen für Autofahrer dicht. Die Stadt hatte die Durchfahrt gesperrt, um sicher zu gehen, dass nichts passiert. Dreh- und Angelpunkt sind die zwei Häuser mit den Nummern 26 und 26a. Sie sind einsturzgefährdet. Steine könnten herunterfallen.

Problem an der Sache: Die Gebäude können nicht einfach platt gemacht werden, weil es sich um Baudenkmäler handelt. Die Stadt hatte daher Mitte Februar einen Antrag auf Abbruch bei der Oberen Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt gestellt. Der war aber zunächst unvollständig. Daher kam es zu Nachforderungen an die Stadt.

Des Weiteren wurde der Salzlandkreis (Untere Denkmalschutzbehörde) sowie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Fachbehörde) beteiligt. Ein Ortstermin am am 4. Juni kam zu dem Ergebnis, dass weitere noch fehlende Unterlagen vorgelegt werden sollen. Gabriele Städter von der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes erklärt: "Die Stadt sollte darin die wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Erhalts, insbesondere der Nummer 26 glaubhaft machen." Das ist der Kommune jetzt offensichtlich gelungen.

Vor Beginn der Maßnahme ist das Baudenkmal ... zeichnerisch, fotografisch und verbal durch ein Architektenbüro zu dokumentieren."

Am Montag wollte Hecklingens Bürgermeister Hans Rüdiger Kosche (CDU) sich noch nicht festlegen. Er deutete nur an, dass ihm eine mündliche Zusage zum Abbruch der Häuser gegeben wurde. Am Dienstag konnte der Rathauschef dann das lang ersehnte Schriftstück zeigen. Die Rede ist von der "Denkmalrechtlichen Genehmigung zum Abbruch des Baudenkmales Kurze Straße 26 und 26a in Hecklingen". Dabei handelt es sich um ein Papier, das mehrere Seiten umfasst. Für die Stadt ist es ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abrissbirne. Diese kann nämlich trotz der Genehmigung noch nicht anrücken. Das hängt damit zusammen, dass die Obere Denkmalschutzbehörde weitere Auflagen stellt.

Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche erklärt, dass jetzt noch eine Dokumentation der Gebäude mit Grundriss und vielen weiteren Informationen gefordert wird. In der Denkmalrechtlichen Genehmigung heißt es dazu: "Vor Beginn der Maßnahme ist das Baudenkmal, soweit es gefahrlos möglich ist, zeichnerisch, fotografisch und verbal durch ein Architektenbüro zu dokumentieren." Diese Dokumentation muss die Stadt im Nachgang in zwei Ausfertigung zur Prüfung und Weiterleitung an das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) und die untere Denkmalschutzbehörde übergeben. Außerdem wird in dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes darauf hingewiesen, dass die Stadt mit dem Abriss der Häuser erst beginnen darf, wenn die "ordnungsgemäße Ausführung der Dokumentation bestätigt wurde."

Kosche sagte am Mittwoch, dass die Stadt jetzt umgehend Kontakt mit einem Architekten aufnimmt. Der Bürgermeister hat weitere Auflagen bereits erwartet und einkalkuliert. Wann der Abbruch starten kann und die Straßensperrung aufgehoben wird, hängt davon ab, wie schnell die Dokumentation vorliegt und abgesegnet wird. Wann es dazu kommt, bleibt offen.