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Mahngerichte Positive Beertung vom Landesjustizministerium

Von René Kiel 09.12.2014, 02:19

Staßfurt l "Das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist ein Vorzeigebeispiel für eine gute Kooperation über Ländergrenzen hinweg. Es erfüllt die Vorgabe der Tagfertigkeit der Zivilprozessordnung (ZPO). Das heißt, der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird binnen eines Tages bearbeitet und an die Post zur Zustellung an den Antragsgegner gegeben. Der Gläubiger kommt auf diesem Wege schnell zu einem vollstreckbaren Titel", sagte die Pressesprecherin des Justizministeriums, Ute Albersmann, der Volksstimme. Bei diesem Mahngericht handelt es sich um eine Abteilung des Amtsgerichts Aschersleben. Dort werden seit dem 1. Mai 2007 alle gerichtlichen Mahnverfahren mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren der drei Länder elektronisch bearbeitet.

Im Jahr 2013 kamen in Staßfurt insgesamt 201 100 Mahnverfahren zusammen. Das waren 6093 weniger als 2012. "In diesem Jahr", so Albersmann, "erwarten wir etwa 190 000 Mahnverfahren."

Das sei aber eine ganz normale Entwicklung, denn seit ein paar Jahren sei in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ein leichter Rückgang der Eingangszahlen von Mahnverfahren zu verzeichnen. Dieser Trend zeige sich auch in Staßfurt, so Albersmann.

Den Gläubigern aus den mitteldeutschen Ländern werden in Staßfurt mehrere Wege zur Antragstellung ermöglicht. Beim Online-Verfahren kann der Antragsteller die bereits in seiner speziellen Fachsoftware vorhandenen Daten nutzen und elektronisch an das Mahngericht übermitteln. Die weitere Kommunikation zwischen Antragsteller und Mahngericht kann in diesem Fall vollständig elektronisch erfolgen. Albersmann: "Hierfür wird das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt. Diese Verfahrensweise eignet sich besonders für Gläubiger, die regelmäßig eine größere Zahl von Mahnverfahren beantragen.

Der Antragsteller kann die für das Mahnverfahren erforderlichen Daten in ein interaktives Antragsformular unter www.online-mahnantrag.de eingeben und anschließend wahlweise elektronisch signiert übermitteln oder konventionell einreichen. Bei der konventionellen Einreichung wird der Antrag mit einem Barcode auf einem weißen Blatt gedruckt, vom Antragsteller unterschrieben und an das Mahngericht gesandt."

Darüber hinaus ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Der Antragsteller muss in diesem Fall das im Schreibwarenladen zu erwerbende Antragsformular ausfüllen und reicht dieses unterschrieben beim Mahngericht ein. Die per Papier im Gericht eingehenden Anträge (Barcode oder Formular) werden durch die Bediensteten eingescannt oder erfasst und zur maschinellen Weiterverarbeitung aufbereitet.

Das gesamte Verfahren ist auf einen vollautomatisierten Verfahrensablauf ausgerichtet. Es realisiert damit grundsätzlich eine papierlose Führung der Verfahrensunterlagen und den elektronischen Rechtsverkehr für diesen Verfahrensbereich.

Im Sparkassenschiff in Staßfurt war im Oktober 2005 das Zentrale Mahngericht für das Land Sachsen-Anhalt aufgebaut worden, weil hier die entsprechenden räumlichen Kapazitäten vorhanden waren. Die dort mögliche tagfertige Abwicklung war für den Freistaat Sachsen der entscheidende Punkt, die Bearbeitung der Mahnbescheide nach Sachsen-Anhalt abzugeben.

Dass in Staßfurt die Mahnbescheide innerhalb von nur 24 Stunden bearbeitet werden können, liegt an der elektronischen Erfassung. Über Scanner werden die Anträge und Formulare ausgelesen. Alles, was die Elektronik nicht erfasst, wird von Hand nachgearbeitet. Auch die weitere Bearbeitung geschieht nur am Computer. Das spart Zeit und Papier. Von der Erfassung bis zur postalischen Versendung des Mahnbescheides vergehen so maximal 24 Stunden.

In Sachsen dauerte das damals bis zu acht Werktage.