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Verbandsgemeinderat berät heute über die Kostensatzung für den Einsatz der freiwilligen Feuerwehren Vor allem eine Frage des Ermessens

Von Thomas Höfs 10.12.2014, 02:22

Feuerwehreinsätze in der Egelner Mulde waren bislang immer kostenfrei. Auch wenn es einen Verursacher gegeben hat. Denn es gibt bislang keine Kostensatzung, um Feuerwehreinsätze in Rechnung zu stellen.

Egelner Mulde l Auch wenn die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich und damit kostenfrei ihren Dienst in den Wehren leisten, entstehen der Kommune Kosten für die Feuerwehr. Nicht ganz unerhebliche Ausgaben im Jahr stemmt die Verbandsgemeinde Egelner Mulde, um die Einsatzbereitschaft von Mensch und Technik abzusichern.

Einen Teil der Kosten kann sich die Kommune per Rechnung wiederholen, wenn ein Verursacher für den Feuerwehreinsatz ausfindig gemacht werden kann. Immer dann, wenn die Feuerwehr nicht zu einem Brandeinsatz ausrückt und keine Menschen und Tiere rettet, kann die Kommune die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.

Was den Verursachern berechnen?

Doch was soll sie den Verursachern dabei berechnen? Darum geht es bei der Kostensatzung für die Feuerwehren, die heute Abend dem Verbandsgemeinderat vorliegt. Im Hauptausschuss gab es bereits Diskussionen über die errechneten Kostensätze der einzelnen Fahrzeuge. Je nach Betrachtung und Herangehensweise ergeben sich die Kostensätze für die verschiedenen Ausrüstungsgegenstände der freiwilligen Feuerwehren. Bereits im Fachausschuss gab es vor allem unter Feuerwehrleuten die Diskussion darüber, dass die kleinsten Fahrzeuge der Wehren mit den größten Kosten zu Buche schlagen. Selbst Fahrzeuge, für die die Verbandsgemeinde nicht einmal Anschaffungskosten aufgeführt hat, sind teurer als neue Einsatzfahrzeuge, die viel Geld gekostet haben.

Die Ursache für das bei einigen Feuerwehrleuten auf Unverständnis gestoßene Ergebnis liege in den Unterhaltskosten, so die Verwaltung. Bei den großen Einsatzfahrzeugen hat das Ordnungsamt die Anschaffungskosten auf einen Zeitraum von 25 Jahren aufgeteilt. Bei den kleinen Fahrzeugen schlagen vor allem die Unterhalts- und Reparaturkosten auf das Gesamtergebnis. Außerdem bewertete das Ordnungsamt die Einsatzstunden als Teiler für die Ermittlung der Kosten.

Unterschiedliche Methoden zur Kostenermittlung

In den Kommunen gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Kosten für die Löschtechnik, heißt es aus dem Ordnungsamt. Dazu kommt eine unterschiedliche Regelung in den einzelnen Ländern. Denn der Brandschutz ist Ländersache.

Unzählige Gerichte haben sich mit der Materie bereits in der Vergangenheit befasst. Eine einheitliche Rechtsprechung sei aber kaum erkennbar, heißt es weiter. Während ein Gericht die Kosten anerkennt, sehen andere Gerichte die Kosten für die Einsatztechnik teilweise als zu hoch angesetzt an. Dass die Kommunen einem Verursacher Kosten in Rechnung stellen können, ist nach dem Gesetz aber ausdrücklich erlaubt. In der Praxis, so hatte es Sachbearbeiter Steffen Malucha bereits den Mitgliedern des Ausschusses für Brand- und Katastrophenschutz erläutert, komme es immer auf den Einzelfall an. Bei einer Rechnungslegung beispielsweise für die Beseitigung eines Ölflecks auf der Straße, müsse die Verwaltung vor allem auf die Verhältnismäßigkeit achten.

Gemeint ist dabei vor allem das Kräfteverhältnis der Feuerwehr in Bezug zum Schadenereignis. Rücke eine Feuerwehr mit mehreren Fahrzeugen und in Zugstärke an, um beispielsweise einen Ölfleck zu beseitigen, ließe sich der Aufwand kaum in Rechnung stellen, räumte er ein. Ein Einsatzfahrzeug mit einer vollen Besatzung sei dagegen verhältnismäßig. Den Feuerwehren könne für den betriebenen Aufwand kein Vorwurf gemacht werden, weil sie bei der Alarmierung erst zur Einsatzstelle fahren und sich dort ein Lagebild erarbeiten müssen. Dabei könne es schon mal vorkommen, dass zu viele Feuerwehrleute an den Ereignisort gebracht würden. Das Gegenteil sei aber ebenso möglich.

Sollte der Verbandsgemeinderat heute Abend die Kostensatzung beschließen, hätte die Verbandsgemeinde aber erstmals seit der Gründung die Möglichkeit, Kosten für die Feuerwehr überhaupt in Rechnung zu stellen. Wie viel Geld der Verbandsgemeinde bislang ohne die entsprechende Satzung verloren gegangen ist, ließe sich nicht beziffern, teilte die Verwaltung auf Nachfrage mit.