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Stadtpflegebetrieb setzt Mitarbeiter in zwei Schichten ein / Stadtverwaltung erinnert Grundstücksbesitzer an Pflichten Beim Winterdienst bislang keine großen Probleme

Von René Kiel 31.12.2014, 02:15

Staßfurt l Beim Winterdienst gab es in der Stadt Staßfurt nach Einschätzung der Leiterin des Stadtpflegebetriebes, Brigitte Hirschfeld, keine Probleme. Das städtische Unternehmen ist für die Beräumung und Abstufung der städtischen Straßen, Wege und Plätze verantwortlich.

"Wir haben einen Einsatzdienst eingetaktet, so dass die Mitarbeiter Bescheid wussten, dass sie, wenn es notwendig wird, zur Verfügung stehen müssen", sagte Hirschfeld. Die Kollegen seien in zwei Mannschaften eingeteilt worden für die Früh- und für die Nachtstunden.

"Auch technisch sind wir gut ausgerüstet. Und mit Streusalz haben wir uns rechtzeitig gut eingedeckt", so die Betriebsleiterin.

In diesem Zusammenhang verwies sie darauf, dass die Mitarbeiter des Stadtpflegebetriebes nicht überall gleichzeitig Schnee und Eis bekämpfen können. "Wir haben keine 100 Fahrzeuge", gab die Unternehmenschefin zu bedenken. Deshalb müsse man Prioritäten setzen und zunächst die Zufahrten zum Krankenhaus sowie zu den Feuerwehrgerätehäusern schnee- und eisfrei halten. Das Gleiche gelte für die Kindertagesstätten und Schulen. Dort seien die Hausmeister aktiv, sagte Hirschfeld.

Aufgrund der vorherrschenden Wintertemperaturen weist die Stadtverwaltung Staßfurt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen öffentlicher Gewässer laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Staßfurt verboten ist. "Erziehungsberechtigte sind aufgefordert, ihre Kinder auf die Gefahren beim Betreten der nicht tragfähigen Eisflächen hinzuweisen", sagte die Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung Susanne Henschke der Volksstimme.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei der Nutzung der öffentlichen Gehwege forderte sie alle Grundstückseigentümer oder sonstige Verpflichtete dazu auf, der ihnen obliegenden Räum- und Streupflicht entsprechend Paragraf 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Staßfurt nachzukommen.

Henschke: "Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege, Hydranten, Geh- und Radwege von Schnee freizuhalten. Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter sind vollständig, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter zu räumen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. An Fußgängerüberwegen und Kreuzungen sind für Fußgänger Durchgänge in einer Breite von mindestens einem Meter und für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in erforderlicher Breite freizuhalten."

Die Flächen seien bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist. Streusalze und Salz- beziehungsweise Sandgemische sind nur bei Eisglätte und extremen Witterungsverhältnissen erlaubt. Bei nächtlichem Schneefall müsse die Räumung bis spätestens 7.30 Uhr veranlasst sei. Von Schnee und Eis freizuhalten seien Gossen, Rinnsteine und Einlaufschächte der Straßenkanalisation.

"Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Verpflichteten der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Verpflichteten der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet", betonte die Fachdienstleiterin. Darüber hinaus fügte sie hinzu: "Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen der Satzung verfolgt und geahndet."