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Informationen zu Ergänzungswahlen für die Ortschaftsräte Hohenerxleben und Rathmannsdorf Zwei Orte wählen noch einmal

Von Franziska Richter 03.01.2015, 02:16

Am 11. Januar finden in Hohenerxleben und Rathmannsdorf Ergänzungswahlen für die Ortschaftsräte statt, weil bei der ersten Wahl zu wenig Mandate besetzt wurden. Die Verwaltung gibt dazu wichtige Hinweise.

Hohenerxleben/Rathmannsdorf l Die Verwaltung der Stadt Staßfurt teilt mit, dass Bürger noch bis nächsten Freitag, 9. Januar, einen Wahlschein beantragen können, falls sie versehentlich keinen erhalten haben.

Einen Wahlschein bekommen zum einen Bürger nachträglich, die in das Wählerverzeichnis als wahlberechtigte Person eingetragen sind. Und zum anderen Bürger, die zwar nicht in das Wählerverzeichnis als wahlberechtigte Person eingetragen sind, aber entweder nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben oder wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Die Wahlscheine können bis zum 9. Januar, 18 Uhr, schriftlich oder mündlich im Briefwahllokal Staßfurt, also im Bürgerservice, Steinstraße 38 in Staßfurt, beantragt werden. Der Antrag kann auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist, das heißt per E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Eine behinderte wahlberechtigte Person, die den Wahlschein nachträglich beantragen will, kann sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Bürger, die wie zuvor erwähnt aus verschiedenen Gründen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag, also nicht per Briefwahl, wählen wollen, können ihren Antrag auf einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 11. Januar, 15 Uhr, im Rathaus Staßfurt, Hohenerxlebener Straße 12 in Staßfurt, stellen.

Das Gleiche gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Dabei muss die Person den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen.

Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss eine schriftliche Vollmacht dieser Person mitbringen.

Briefwahl auch direkt im Bürgerservice möglich

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl auch durch Briefwahl teilnehmen. Wer die Briefwahl beantragt hat, bekommt mit dem Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, per Post nach Hause geschickt.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können Wähler nur von anderen Personen abholen lassen, wenn die bevollmächtigte Person vom Wähler bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berichtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Wenn der Wähler den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich abholt, kann er die Briefwahl gleich an Ort und Stelle ausüben. Die Briefwahl ist seit Ende Dezember im Bürgerservice, Steinstraße 38 in Staßfurt, möglich.

Wer seine Dokumente per Post übersenden will, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle schicken, sodass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann dort aber auch persönlich abgegeben werden.