1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Landtag debattiert über Versatzanlage

Jede Fraktion hat am Freitag auf Antrag der Linken fünf Minuten Zeit, sich zu äußern Landtag debattiert über Versatzanlage

Von René Kiel 24.03.2015, 02:26

Mit dem geplanten Dauerbetrieb der Dickstoffversatzanlage des Sodawerkes in Staßfurt wird sich am Freitag auch der Landtag befassen. Das hatten die Linken beantragt.

Staßfurt l Die Debatte zu diesem umstrittenen Vorhaben ist am Freitag, 27. März, in der Zeit von 11.35 bis 12.20 Uhr angesetzt. Jede Fraktion hat dafür jeweils fünf Minuten Zeit.

Die Linken wollen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, gutachterlich nachzuweisen, dass für die Kavernen der Sodawerke Staßfurt GmbH Co. KG eine Versatzpflicht besteht. Zudem fordern sie, eine Umweltverträglichkeitsprüfung und einen Langzeitsicherheitsnachweis gemäß Versatzverordnung vorzulegen und in diesem Zusammenhang auch die Ergebnisse des Behördengutachters abschließend offenzulegen. "Erst nach der Vorlage eines Langzeitsicherheitsnachweises ist eine Entscheidung in der Sache zu treffen", heißt es in dem von Fraktionschef Wulf Gallert unterzeichneten Antrag.

Außerdem soll die Landesregierung bei allen beteiligten Institutionen darauf hinwirken, das Genehmigungsverfahren transparent zu gestalten. Die betroffenen Behörden sollen Messergebnisse, in Auftrag gegebene Gutachten und Unterlagen zu bereits erfolgten Arbeiten öffentlich zugänglich machen.

In der Begründung verwies Gallert darauf, dass die Kavernen bis zum Jahr 2010 als standsicher galten. Insofern bestimmte Hohlräume vorliegen, die durch Verfüllung zu stabilisieren seien, könne sich eine Versatzpflicht ergeben, die durch die zuständige Bergbaubehörde zu erteilen sei. Bestehe eine Versatzpflicht, so sei geeignetes Material in die Hohlräume einzubringen. Insofern der Hauptzweck die Nutzung des Abfalls sei, um Hohlräume zu schließen, gelte das Bergrecht. Die Verwertung könne dann durch eine bergrechtliche Betriebsplanzulassung gestattet werden.

Liege jedoch keine Verwertung des Abfalls, sondern ausschließlich dessen Beseitigung vor, so könne eine Zulassung des Betriebsplans nach bergrechtlichen Vorschriften nicht erteilt werden. "Das Bundesberggesetz lässt die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung als bergbaulichen Versatz nicht zu. Im Fall der ausschließlichen Beseitigung des Abfalls gilt Abfallrecht. In diesem Fall müssten die Kavernen als Abfallbeseitigungsanlagen (Untertagedeponie) in Gestalt einer abfallrechtlichen Planfeststellung unter Einschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen werden", so Gallert.

"Insbesondere im Hinblick auf die Vorfälle in den Tongruben Möckern und Vehlitz ist die Politik gefordert, den Besorgnissen und Ängsten der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dies kann nur in geeignetem Maß erfolgen, wenn stets transparent agiert wird."

Die Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung oder zur Beseitigung könne nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles erfolgen. Diese Umstände ergäben sich aus dem vom Landesamt für Geologie und Bergwesen angefertigten Gutachten.

Gallert: "Dieses Gutachten lag aber weder bei der Offenlegung der Unterlagen für die Genehmigung vor, noch liegt es bis zum jetzigen Zeitpunkt der Stadt Staßfurt vor."

"Insbesondere im Hinblick auf die Vorfälle in den Tongruben Möckern und Vehlitz ist die Politik gefordert, den Besorgnissen und Ängsten der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dies kann nur in geeignetem Maß erfolgen, wenn stets transparent agiert wird. Das wiederum ist nur gegeben, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass eine Versatzpflicht besteht und nicht nur eine Abfallbeseitigung erfolgt", fügte der Fraktionschef hinzu.

Um Beeinträchtigungen der Biosphäre auszuschließen, sei überdies ein Langzeitsicherheitsnachweis gemäß Versatzverordnung erforderlich.

Die Linken wollten ursprünglich, dass sich zunächst der Umweltausschuss des Landtages mit der Dickstoffversatzanlage beschäftigt. Anfangs hätten diesem Ansinnen auch alle seine Kollegen zugestimmt, sagte der Umweltexperte der Linken, André Lüderitz. Doch dann habe sich die CDU quergelegt. Dessen umweltpolitischer Sprecher, Ascherslebens Ex-Landrat Thomas Leimbach (CDU), sagte dazu: "Es ist gängige Praxis im Parlament, dass Anträge auf Selbstbefassung erst im gesamten Ausschuss vorgestellt werden und dann auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommen. Die CDU-Landtagsfraktion hat von dem ihr nach der Geschäftsordnung des Landtages zustehendem Recht Gebrauch gemacht, dieser gängigen Praxis weiterhin zu folgen. Dementsprechend wird der Antrag wie üblich auf der nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, d.h. am 15. April 2015, beraten bzw. das federführende Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft wird dann berichten." Nachdem man die Thematik bereits auf der vorherigen Sitzung des Landtages besprochen habe, sei die Linke immer noch eine Begründung für die besondere Dringlichkeit schuldig geblieben, so Leimbach.

Wegen der Aktualität haben die Linken inzwischen erreicht, dass das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt wird.