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Hauptsatzung sieht Änderung vor Ortschaftsrat in Hecklingen soll größer werden

Von Nora Stuhr 01.04.2015, 03:26

In Hecklingen sollen nach der nächsten Kommunalwahl mehr Ortschaftsräte als in Groß Börnecke, Schneidlingen und Cochstedt Verantwortung übernehmen. Einer entsprechenden Änderung in der Hauptsatzung hat der Stadtrat mehrheitlich zugestimmt. Sie ist aber noch nicht rechtskräftig.

Hecklingen l Vorgesehen ist, dass sich die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates in Hecklingen von bisher fünf Mitglieder auf acht Mitglieder erhöht. Über einen entsprechenden Antrag der Fraktion der Wählergemeinschaft Hecklingen (WGH) hat der Stadtrat jüngst befunden. Mit elf ja-Stimmen, acht Enthaltungen und einer Gegenstimme sprachen sich die Mitglieder für eine Änderung in der Hauptsatzung aus. Denn laut Kommunalverfassungsgesetz wird die Zahl der Ortschaftsräte in dem Regelwerk bestimmt. "Darin ist festgelegt, dass der Ortschaftsrat aus mindestens drei und höchstens neun Ortschaftsräten besteht, in Ortschaften mit mehr als 5000 Einwohnern aus höchstens 19 Ortschaftsräten", heißt es in dem der Redaktion vorliegenden Antrag der WGH. Die Fraktionsmitglieder erklären, dass in Hecklingern derzeit 3550 Bürger leben. "Das sind zirka die Hälfte aller Einwohner unserer gesamten Stadt. Damit ergibt sich für den Ortschaftsrat Hecklingen auch ein deutlich größerer Aufgabenbereich als in den anderen Ortsteilen", so die Begründung.

Stadtratschefin Christine Kern (WGH) erklärte, dass die vorgesehene Änderung erst nach der nächsten Kommunalwahl in Kraft treten kann. Bis dahin werden in Hecklingen weiterhin fünf Ortschaftsräte aktiv sein. Denn sie wurden nach der alten Hauptsatzung gewählt. Im Stadtrat wurde die Änderung aber auch kritisiert. Günther Hoffmann (CDU) aus Schneidlingen findet, dass alle Ortschaftsräte in allen Orten die gleichen Aufgaben haben und Hecklingen nicht mehr Ortschaftsräte braucht.

Die neue Hauptsatzung mit der geschilderten Änderung muss jetzt noch von der Kommunalaufsicht des Landkreises bestätigt werden, bevor sie Rechtskraft erlangt.