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Egelner Widerspruch zur Beanstandung des Haushaltes 2014 wurde in dieser Woche abgelehnt Stadtrat soll Klage gegen Kreis prüfen

Von Thomas Höfs 25.04.2015, 03:31

Erwartungsgemäß wurde der Widerspruch Egelns gegen die kreisliche Haushaltsversagung abgelehnt. Jetzt kann die Stadt noch klagen.

Egeln l Bei der Haushaltsplanung im vergangenen Jahr hatte Egeln keine Chance. Landkreis und Verbandsgemeinde forderten von der Bodestadt mehr Umlagen, als die Kommune selbst durch Steuern und Zuweisungen bekam. Theoretisch hätte der Stadtrat einen Kredit aufnehmen müssen, um die Forderungen zu bedienen. Für die eigenen Bürger blieb wieder einmal kein Geld übrig.

In Zahlen gefasst, legte der Stadtrat der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises das Umlageproblem mit dem Haushalt vor. Erwartungsgemäß beanstandete die Aufsicht den Etatplan. Die Kommune habe gegen die gesetzlichen Vorgaben in der Kommunalverfassung verstoßen, wonach der Haushalt auszugleichen sei, hieß es.

Selbst wenn die Stadt alle Mitarbeiter entlassen und ihre Arbeit eingestellt hätte, wäre noch ein Defizit entstanden. Eingreifmöglichkeiten hatte der Stadtrat überhaupt nicht. Denn die Umlagen nahmen der Stadt bereits mehr, als sie selbst besaß. Das ist eine der Argumentationen, die die Stadt als Widerspruch gegen die Haushaltsversagung vorbrachte. Der Landkreis, warfen die Egelner der Aufsichtsbehörde vor, habe kein Ermessen bei der Beurteilung des Haushaltes angewandt. Bei nüchterner Betrachtung, argumentierten die Egelner, hätte der Landkreis den Stadtetat auch genehmigen können.

Hinter dem Widerspruch gegen die Beanstandung steckt aber auch die Frage, ob die Umlagen von Landkreis und Verbandsgemeinde, wenn sie die Einnahmen der Kommune übersteigen, überhaupt zulässig sind. Das Landesverwaltungsamt, welches den Egelner Widerspruch nach Angaben von Bürgermeister Reinhard Luckner bearbeitete, habe den Landkreis bestätigt, sagte er dem Stadtrat in dieser Woche. Danach habe der Landkreis richtig gehandelt und den Egelner Etat beanstandet.

Im Widerspruchsverfahren konnte sich Egeln mit seiner Rechtsauffassung demnach nicht durchsetzen. Das müsse aber nicht heißen, dass die Stadt mit ihren Argumenten völlig falsch liege, meint Luckner. "Wir haben noch die Möglichkeit der Klage", sagte er. Dem Verwaltungsgericht könnte die Stadt den Streit um die unterschiedlichen Ansichten vorlegen. Er wolle den Stadtrat mit der Frage beschäftigen, kündigte Luckner an.

Im vergangenen Jahr stand der Bürgermeister schon einmal vor der Frage, ob die Stadt Klage gegen den Umlagebescheid des Kreises einlegen sollte. Nur im Kreis der Fraktionsvorsitzenden behandelte er seinerzeit die Frage unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Fraktionschefs sprachen sich für die Einreichung einer Klage aus. Luckner ließ die Fristen aber verstreichen und verzichtete auf die Klage. Das nahmen ihm einige Stadträte sehr übel. Diesmal, sagt er, wolle er den Stadtrat umfangreich einbeziehen und mit der Frage. Wenn die Stadträte gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen, werde er Klage einreichen.

Zu verlieren habe die Kommune ja nichts mehr, sieht Luckner einer möglichen juristischen Auseinandersetzung nach eigenen Worten gelassen entgegen. Vor allem könnte eine Klage dazu beitragen, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Stadt und Landkreis in der Beurteilung der finanziellen Situation wieder auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, sieht der Bürgermeister darin auch eine Chance für eine andere Zusammenarbeit mit dem Kreis.