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5547 Dienstaufsichtsbeschwerden der Staßfurter zum Klinikum Ausschuss verteidigt Landrat Gerstner

Von René Kiel 18.12.2010, 05:59

Die Tage des Krankenhauses Staßfurt sind gezählt. Das für rund 38 Millionen Euro sanierte Klinikum, dessen Auslastung der Aufsichtsrat der Klinik-Holding des Salzlandkreises ursprünglich weiter verbessern wollte, schließt am 30. Dezember seine Pforten. Der Appell von Staßfurts Oberbürgermeister René Zok und der dortigen Klinik-Arbeitsgruppe, die beiden Inneren Stationen in Staßfurt weiter zu führen, verhallte ergebnislos.

Staßfurt. " Die Vorbereitung laufen jetzt auf Hochtouren. Wir wollen versuchen, dass die verbliebenen rund 50 Patienten so wenig wie möglich davon mitbekommen ", sagte der neue Geschäftsführer der Kreiskliniken Aschersleben-Staßfurt GmbH Thomas Michling gestern der Volksstimme. Einen Aufnahmestopp gibt es in Staßfurt seit Donnerstag 0 Uhr.

35 Patienten aus Staßfurt sollen in den nächsten Tagen nach Aschersleben umziehen. Für weitere 30 Patienten wird am Klinikum in Bernburg eine neue Innere Station geschaffen, sagte Michling.

In diesem Zusammenhang verwies er auf das Versprechen, welches Landrat Ulrich Gerstner ( SPD ) den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Montag in einer Beratung gegeben hatte. Danach werde es keine betriebsbedingten Kündigungen geben, betonte Michling.

" Die Mitarbeiter werden in Aschersleben unterkommen und dort zu den selben Konditionen weiter beschäftigt. Für sie ändert sich nur der Einsatzort ", fügte der Klinik-Chef hinzu.

Unterdessen hat sich erstmals der Kreisausschuss mit den insgesamt 5547 Dienstaufsichtsbeschwerden beschäftigt, die die Bürger aus dem Altkreis Staßfurt gegen Landrat Gerstner eingereicht hatten. Davon waren 5494 in Form einer vorgedruckten Postkarte beim Landratsamt eingegangen, weitere 53 kamen per E-Mail. Das ist in dieser Größenordnung einmalig im Salzlandkreis.

Darin warfen sie Ulrich Gerstner " Untätigkeit beim Erhalt der stationären Klinikabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie am Standort Staßfurt " vor. Er trüge die unmittelbare Verantwortung für den Standort Staßfurt durch mutwillig organisierte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Zugleich forderten die Bürger den Kreistag auf, den Landrat anzuweisen, die Klinik-Geschäftsführer Peter Löbus ( Bernburg ), Melita Planert und Dr. Erik Czihal ( Aschersleben ) wegen " gravierendem Missmanagement " abzulösen.

Heyer : " Es liegt keine

Untätigkeit vor "

Der Kreisausschuss empfahl in seiner Sitzung am Mittwochabend dem Kreistag mit großer Mehrheit die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Landrat zurückzuweisen, teilte der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Dietrich Heyer ( CDU ) gestern der Volksstimme mit.

" Die Ausschussmitglieder waren mehrheitlich der Meinung, dass keine Untätigkeit vorliegt ", sagte Heyer. Zu einem ähnlichen Schluss war auch die Kreisverwaltung bei ihrer Prüfung gekommen.

Der Aufsichtsrat habe sich in vielen Sitzungen mit der Situation in Staßfurt beschäftigt. " Eine ausgewogene Entwicklung der Kliniklandschaft im Salzlandkreis und damit auch die Berücksichtigung des Standortes Staßfurt stand in jeder Sitzung auf der Tagesordnung ", teilte die Verwaltung in der Beschlussvorlage mit. Deshalb könne weder dem Aufsichtsrat, noch dem Gesellschafter, dem Landrat, Untätigkeit vorgeworfen werden.

Es sei kein Rechtsanspruch einzelner Regionen, Personen und Personengruppen ersichtlich, wonach speziell an einem bestimmten Standort ausgewählte Fachabteilungen und Stationen vorgehalten werden müssen.

Ganz ohne Ergebnis blieben die Karten der Bürger nicht, denn Planert ist inzwischen vom Dienst suspendiert worden. Und Dr. Czihal verzichtete freiwillig auf eine weitere Amtsausübung.

Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat nun der Kreistag. Er wird sich am kommenden Mittwoch in einer Sondersitzung mit der Situation der Kliniklandschaft und mit den Dienstaufsichtsbeschwerden befassen. Letzteres erfolgt allerdings hinter verschlossenen Türen, da es sich hier um Personalangelegenheiten handelt.

Die Prüfung des Vorgangs durch das Rechtsamt der Landkreisverwaltung ergab, dass die gleich lautend erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden

als Massenpetition zu werten seien. Somit müsse nicht jede einzelne Postkarte im Kreistag behandelt und beantwortet werden, obwohl die Unterzeichner um eine individuelle Bescheidung und Rückantwort gebeten hatten.

Dieser Rechtsauffassung schloss sich auch das Landesverwaltungsamt an.