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Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet müssen Ausgleichsbeträge zahlen Stadt gewährt Abschläge bei vorzeitiger Ablösung

Von Nadja Bergling 17.06.2011, 04:34

Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet der Stadt Egeln sind zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen verpflichtet. Eine vorzeitige Ablösung der Beträge vor Ende der Sanierungsmaßnahmen ist möglich. Der Stadtrat hat dafür die Höhe der Abschläge beschlossen, die bei vorzeitiger Ablösung gewährt werden.

Egeln. 1992 wurde die Stadt Egeln in das Förderprogramm des Bundes und des Landes für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgenommen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände in einem beschleunigten Erneuerungsprozess umzugestalten und zu verbessern. In diesem Gebiet erhebt die Stadt Egeln von den Grundstückseigentümern keine Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge für die Herstellung, Erweiterung und Verbesserungen von Erschließungsanlagen. Jedoch ist die Stadt verpflichtet, Ausgleichsbeiträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet zu erheben. Die Höhe des Ausgleichsbetrages, den die Grundstückseigentümer zahlen müssen, hängt also nicht vom Umfang der eingesetzten Städtebauförderungsmittel im Sanierungsgebiet ab, sondern allein von den durch die Sanierung bewirkten Bodenwertsteigerungen der Grundstücke. Angerechnet werden auch Steigerungen des Bodenwertes, die der Eigentümer durch eigene Anwendungen bewirkt hat.

Bürger werden an Finanzierung beteiligt

Dr. Ernst Arenkens, der am Mittwochabend stellvertretend für den Bürgermeister die Sitzung des Stadtrates leitete, erklärte, warum Ausgleichsbeiträge von Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet erhoben werden: "Das Verfahren der Ausgleichsbeitragserhebung dient dazu, die Eigentümer im Sanierungsgebiet in angemessener Form an der Finanzierung der Gesamtmaßnahme zu beteiligen. Damit wird eine Besserstellung gegenüber Eigentümern außerhalb von förmlich festgelegten Sanierungsgebieten vermieden." Der Ausgleichsbetrag ist im Regelfall nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme fällig. Vor der Festsetzung per Bescheid wird den betroffenen Grundstückseigentümern die Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der Wertermittlung und der anrechenbaren Beträge gegeben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages im Ganzen. Die Ablösung erfolgt durch eine freiwillige Ablösevereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt. "Ein Vorteil für die Bürger ist, dass sie mit der Zahlung nicht bis zum Abschluss der Sanierung warten müssen", erklärte Stadtratsmitglied Dr. Jürgen Riehl.

Auch Vorteile für die Stadt Egeln bestehen bei einer vorzeitigen Ablösung. Eingenommene Beträge fließen dem Sanierungsvermögen zu und können unmittelbar zur Finanzierung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden.

20 Prozent Abschlag im ersten Jahr

Schließt ein Grundstückseigentümer die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablösung, ist dies endgültig. Das bedeutet, dass danach keine weiteren Erhebungen seitens der Stadt anfallen, auch wenn die tatsächliche sanierungsbedingte Boden-wertentwicklung anders verlaufen sollte als ermittelt wurde. Ebenso wenig kann der Eigentümer aber Rückforderungen an die Stadt Egeln geltend machen, sollte der Ablösebetrag die eingetretende Werterhöhung übersteigen.

"Bei der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages kann auf den abgezinsten Betrag eine angemessene Wartefrist bis zum Abschluss des Sanierungsverfahrens berücksichtigt werden. Je mehr sich der Zeitpunkt der Zahlung dem Abschluss der Sanierung nähert, desto geringer fällt der Abschlag aus", erklärte Dr. Ernst Arenkens weiter. Die Stadt Egeln gewährt Abschläge auf die Ausgleichsbeiträge bei Zahlung im ersten Jahr von 20 Prozent, im zweiten Jahr von zehn Prozent und im dritten Jahr von fünf Prozent. Das hat der Stadtrat am Mittwochabend einstimmig beschlossen.

Die Bodenrichtwertkarte mit der Darstellung der Anfangs- und Endwerte für das Sanierungsgebiet Egeln liegt dem Bauamt vor und kann bei Interesse eingesehen werden. Die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen für Bauland betragen überwiegend zwei Euro pro Quadratmeter Grundstück, im zentralen Bereich im Umfeld des Marktes sind drei Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt wurden.