1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Polizei findet kinderpornografische Bilder

Prozess in Bernburg Polizei findet kinderpornografische Bilder

Von Marko Jeschor 19.04.2011, 15:33

Bernburg/Güsten (mz). Freispruch oder Knast für einen Güstener, der im Besitz von kinderpornografischen Bildern war? Diese Entscheidung wird Anfang Mai das Amtsgericht in Bernburg treffen.
Gestern wurde die umfangreiche Beweisaufnahme mit den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger beendet. Konkret ging es um einen 45-jährigen Mann, der zwar zugab, im Internet gezielt nach Pornos zu suchen. Jedoch bestritt der Angeklagte während der vier Verhandlungstage, das im Jahr 2009 auf seinem Laptop gefundene Material mit jugendgefährdendem Inhalt zu besitzen. "Ich habe kein Interesse an Kindern", sagte Hans J., der zuvor nicht sonderlich zur Aufklärung beigetragen hatte.

Der Staatsanwalt vertrat in seinem Schlusswort die Meinung, dass es sich beim gefundenen Material nur um die Spitze des Eisbergs handelte.
Von ursprünglich über 60 Bildern wurde zuletzt nur noch der Besitz von 14 verhandelt. Jedoch gab es laut Sachverständigem -zig weitere Fotos, die zumindest "hätten diskutiert werden können".
Der Staatsanwalt forderte sechs Monate Freiheitsstrafe, allerdings zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt, weil die Sozialprognose des 45-Jährigen günstig sei.
Der Verteidiger, der nach eigenen Angaben versucht hatte, gezielt abzulenken, sah hingegen keinen so genannten Besitzerwillen. Grund: Die Bilder waren nach Aussage eines LKA-Sachverständigen vom PC im Cache des Browsers gespeichert worden.
Der Angeklagte habe sie damit – anders als andere pornografischen Inhalte – nicht gezielt auf die Festplatte geladen. Inwiefern er die Fotos damit absichtlich speicherte, konnte nicht geklärt werden.
Laut Gesetz reicht jedoch der "bedingte Vorsatz" bei Kinderpornografie aus. Da es sich bei über 1000 pornografischen Dateien auf dem Laptop aber "nur" um 14 strafrechtlich relevante Bilder handelte, beantragte der Verteidiger Freispruch.

Die Polizei kam Hans J. Anfang 2009 auf die Schliche. Damals aber noch, weil der Güstener Minderjährigen pornografische Bilder gezeigt haben soll.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden auf verschiedenen Festplatten Bilder und Videos gefunden, die später zur aktuellen Anklage führten.
Das ursprüngliche Verfahren wegen der Verbreitung von Pornografie wurde vorläufig eingestellt.
Hans J. ist kein unbeschriebenes Blatt. Mit der Justiz kam er bereits als Jugendlicher in Konflikt. 20 Vorstrafen hat der gelernte Koch in seinem Register stehen. Er saß einige Jahre im Gefängnis. Derzeit lebt der 45-Jährige von Hartz IV, arbeitet zudem als Fotograf. Er betreibt eine Internetseite, auf der er seine Dienste unter anderem für erotische Aufnahmen anbietet. Hin und wieder schießt er auch Partyfotos in Discotheken. Hans J. ist ledig und hat zwei erwachsene Kinder.