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Personalstreit Schlappe für Stadt und Kreis

24.03.2010, 04:52

Güsten / Hecklingen ( rk ). Die Stadt Hecklingen und die Kommunalaufsicht des Landkreises haben vor dem Arbeitsgericht Magdeburg eine Schlappe hinnehmen müssen. Die Richter erließen am Montag eine einstweilige Verfügung. Danach muss die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Hecklingen, die befristet als Verwaltungshelferin des Landes im dortigen Rathaus tätig war, vorläufig von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper beschäftigt werden. Das teilte deren Rechtsanwalt Roland Groß gestern auf Volksstimme-Anfrage mit.

Die endgültige Entscheidung fällt demnach in einem so genannten Hauptsacheverfahren, dessen Termin auf den 8. September festgelegt wurde. " Ich gehe nicht davon aus, dass das Gericht seine Position dann noch einmal ändern wird ", sagte der Anwalt.

Die Mitarbeiterin der Stadt Hecklingen hatte Ende des vergangenen Jahres an der Stellenausschreibung für die Kolleginnen teilgenommen, die im Zuge der Gemeindereform mit der Gemeinde Giersleben zur Verbandsgemeinde Saale-Wipper nach Güsten wechseln wollten. Doch später untersagte ihr Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche ( CDU ) den Weggang unter Hinweis auf ihren Status als Verwaltungshelferin des Landes. Er wollte an ihrer Stelle lieber die ehemalige Gierslebener Bürgermeisterin, die der Hecklinger Stadtrat 2005 in den einstweiligen Ruhestand versetzt hatte, nach Güsten abschieben.

Daraufhin hatte Saale-Wipper-Verbandsgemeindebürgermeister Steffen Globig der Hecklinger Kollegin schriftlich eine Übernahme in seine Verwaltung angeboten. Durch die Verfügung, die die Kommunalaufsicht des Kreises wenig später zur Regelung des Personalstreites erließ, hatte Globig aber kalte Füße bekommen und wollte seine Mandatin nicht mehr einstellen, sagte der Rechtsanwalt, der von einer " rechtswidrigen Handlungsweise der Kommunalaufsicht " sprach.

Dass sich deren Chefin, Sabine von dem Bussche, mit einem Schriftsatz in dieses Verfahren eingemischt habe, stößt bei Rechtsanwalt Roland Groß auf scharfe Kritik. " Das habe ich in meinem fast 30-jährigen Berufsleben noch nie erlebt ", sagte er und kündigte an, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen von dem Bussche einzulegen.

" Ich bin froh, dass wir die Hecklinger Kollegin nun einstellen können ", sagte Globig.

Mit der Übernahme dieser vierten Mitarbeiterin der Stadt Hecklingen hat die Gemeinde Giersleben ihre Verpflichtungen erfüllt. Ansonsten hätte sie laut Verfügung der Kommunalaufsicht bis 30. Juni eine Abstandszahlung von 259 000 Euro an die Stadt Hecklingen leisten müssen.