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Um den Kostensatz des Landes realitätsnah festzulegen, werden Schwerbehinderte in den kommenden Wochen registriert Nicht wundern: In den Bussen wird ab heute gezählt

Von Tilman Treue 22.02.2010, 04:52

Bernburg / Schönebeck. Ausgewiesene Kontrolleure sind ab heute in den Bussen der Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg ( KVG ) unterwegs und lassen sich die Fahrausweise zeigen. Auch die Busfahrer werden auf einigen wenigen Fahrten Strichlisten mit sich führen und selbst zählen. " Es geht hier nicht um Linieneinstellungen oder ähnliches ", versucht KVG-Geschäftsführerin Evelin Lech bereits im Vorfeld, die Bedenken der Fahrgäste zu zerstreuen. Hintergrund der Zählung sei vielmehr die Schwerbehindertenerhebung, die das Verkehrsunternehmen turnusmäßig alle zwei Jahre durchführen lässt.

Damit alles seine Richtigkeit hat, ist ein Magdeburger Unternehmen mit der Zählung beauftragt worden. " Sie fahren in den Bussen mit und nehmen sicher auch den ein oder anderen Fahrausweis in die Hand ", erklärt René Schubert, Assistent der Geschäftsleitung der KVG, das Prozedere. Das gelte auch für die Schülerfahrausweise, weist er die Jugendlichen und ihre Eltern vorsorglich hin. Auf welchen Fahrten kontrolliert wird, hat die zuständige Behörde des Landes Sachsen-Anhalt genau festgelegt, um einen möglichst großen Querschnitt zu erhalten.

Der Anlass für die Zählung sind die notwendigen Ausgleichszahlungen durch das Land Sachsen-Anhalt. " Schwerbehinderte werden unentgeltlich befördert ", erklärt René Schubert, " das Fahrgeld erstattet der Gesetzgeber auf Basis von Landesrichtlinien. " Als schwerbehindert gelten Personen " mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 ", teilt das zuständige Landesverwaltungsamt in Halle mit ( siehe Infokasten ).

Da aber nicht jede einzelne Fahrt gezählt werden kann, erfolgt die Zahlung pauschal nach einem vom Land festgelegten Kostensatz. Er ergibt sich aus der Zahl von beförderten Schwerbehinderten im Vergleich zu den sonstigen Fahrgästen. " Wir können als Verkehrsunternehmen jedoch einen individuellen Satz festlegen lassen ", so der Assistent weiter. Stellt sich heraus, dass die KVG mehr Schwerbehinderte befördert, als im Pauschalsatz festgelegt, stehen ihr entsprechend höhere Zahlungen durch das Land zu, doch dafür sind genaue Zählungen wichtig. " In diesem Jahr wird es vier Erhebungsphasen entsprechend der Jahreszeiten geben ", erklärt Schubert. Die erste beginnt am heutigen Montag und endet am 14. März.

• Die Feststellung einer Schwerbehinderung trifft das Landesverwaltungsamt nach Überprüfung der Unterlagen. Es erteilt auch den entsprechenden Ausweis und gegebenenfalls den Nachteilsausgleich.

• Für kostenlose Fahrten im Nahverkehr ist vor allem das Merkzeichen " G " als Marke im Ausweis relevant. Es bedeutet, dass die Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Das kann bei körperlichen Leiden, aber zum Beispiel auch bei starker Sehbehinderung eintreten.

• Ist im Schwerbehindertenausweis zudem das Merkzeichen " B " vermerkt, ist die Person berechtigt, eine Begleitperson zur Unterstützung kostenlos mitzunehmen, was zum Beispiel bei Rollstuhlfahrern wichtig ist.

• Das Merkzeichen " B " tritt auch in Verbindung mit dem " H " auf, was für hilflose Personen steht, die einen Großteil des alltäglichen Lebens nicht ( mehr ) allein bewältigen können. Auch hierbei gibt es die Möglichkeit zur kostenfreien Beförderung im Nahverkehr.

• Quelle : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt