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Ausschüsse diskutieren über Satzungsentwurf Stadt regelt Würdigung von vorbildlichen Leistungen

Von René Kiel 08.12.2009, 05:52

Die Stadt Staßfurt will die Ehrung von verdienten Persönlichkeiten in einer neuen Satzung regeln. Mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf beschäftigen sich derzeit die Stadtratsausschüsse.

Staßfurt. Danach kann die Kommune langjährige Verdienste beziehungsweise besondere Einzelleistungen zum Wohle und Ansehen der Stadt mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenurkunde, der Ehrenbezeichnung " Ehrenstadtrat " oder mit einer Eintragung in das Goldene Buch der Stadt würdigen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Gebäude nach besonderen Persönlichkeiten zu benennen.

Für Letzteres sowie für die Würdigung von Jubiläen von Vereinen, Firmen, Körperschaften, Verbänden und anderen Einrichtungen, die ihren Sitz in Staßfurt haben, will der stellvertretende Oberbürgermeister Hans-Georg Köpper eine Richtlinie erarbeiten, teilte er in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales mit.

Der Vorsitzende der Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaften, Hartmut Wiest, hatte zu der neuen Satzung gleich vier Änderungsvorschläge vorgelegt. Er wollte damit unter anderem erreichen, dass Straßenumbenennungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der in Frage kommenden Person erfolgen. Diesen und zwei weitere Punkte zog Wiest dann aber wieder zurück.

" In das letzte Goldene Buch der Stadt Staßfurt konnte sich jeder eintragen, der vom Bürgermeister zum Kaffeetrinken eingeladen war. "

Eine Mehrheit bekam der Fraktionschef dann aber für seine Empfehlung, dass über eine Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Staßfurt künftig der Ausschuss für Kultur, Bildung Sport des Stadtrates entscheidet. Nur wenn sich Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister oder Ministerpräsidenten und Minister der Bundesländer sowie Würdenträger anderer Staaten anlässlich von Arbeitsbesuchen in Staßfurt verewigen wollen, kann René Zok ( parteilos ) ohne den Ausschuss bemühen zu müssen ihnen das Buch der Stadt vorlegen.

" Da müsst ihr aber gleich noch ein neues Goldenes Buch anschaffen. Im letzten hat sich doch jeder, der damals beim Bürgermeister zum Kaffeetrinken eingeladen war, eintragen können ", sagte der Chef der Fraktion Unabhängige Bürgervertretung ( UBvS ), Corinthus Schobes. Darüber hinaus hätten die Bürger auch bei der Wiedereröffnung des Rathauses in Leopoldshall 1999 die Möglichkeit gehabt, sich mit ihrem Namenszug in das Goldene Buch einzuschreiben.

Die wichtigste Ehrung, die die Stadt vornehmen kann, ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Davon wird aber nur sehr selten Gebrauch gemacht. Zuletzt nutzte der damalige Förderstedter Gemeinderat im vergangenen Jahr die Möglichkeit, den scheidenden Bürgermeister des Dorfes, Bodo Messerschmidt ( CDU ) auf diese Weise, für seine besonderen Verdienste, die er sich um die Entwicklung der Gemeinde erworben hat, auszuzeichnen.

Das Ehrenbürgerrecht kann nur an lebende Personen verliehen werden. Es erlischt mit dem Tod. Voraussetzung sind hier überdurchschnittliche und beispielhafte Leistungen, die insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichen, sportlichem, technischem, politischem, sozialem, humanitären oder karikativem Gebiet liegen können.

Die Ehrenbürger der Stadt Staßfurt werden zu besonderen Veranstaltungen eingeladen. Andere Annehmlichkeiten oder Vergünstigungen sind damit nicht verbunden.

Die Ehrenbezeichnung als " Ehrenstadtrat " kann Bürgern, die mindestens drei Wahlperioden nach dem 6. Mai 1990 als ehrenamtliche Stadträte tätig waren, zuerkannt werden. Im Regelfall soll die Auszeichnung des Kommunalpolitikers mit dessen Ausscheiden aus dem Stadtrat vorgenommen werden. Eine Ehrung von aktiven Stadträten ist nicht möglich.

Bürgern, die als Ehrenbeamte mindestens 15 Jahre nach dem 6. Mai 1990 ihre Ämter ausgeübt haben, kann die Ehrenurkunde der Stadt verliehen werden. Das soll in der Regel mit dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfolgen. Darüber hinaus können auch Bürger der Stadt, die in vorbildlicher Weise das gesellschaftliche Leben der Stadt bereichern, ebenfalls mit einer solchen Urkunde belohnt werden.

Das letzte Wort hat jetzt der Stadtrat. Er muss den Satzungsentwurf endgültig absegnen.