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Volksstimme-Gespräch mit Kreiswahlleiter Gerold Becher "Wählerwille muss eindeutig sein"

23.09.2009, 04:58

Die Bundestagswahlen rücken näher. Parteien und Direktkandidaten laufen zum Endspurt auf. Im Salzlandkreis gibt es besonders viele Kandidaten, denn das Gebiet gehört zu drei verschiedenen Wahlkreisen. Volksstimme-Redakteurin Caroline Vongries fragte beim Wahlleiter des Salzlandkreises Gerold Becher nach.

Volksstimme : Wer durch den Salzlandkreis fährt, sieht, was die Kandidaten betrifft, für jede Partei dreimal verschiedene Gesichter. Was bedeutet das für Sie ?

Gerold Becher : Unser Landkreis ist in drei Wahlkreise eingeteilt, die Region Aschersleben gehört zum Harz, der mittlere Streifen – Bernburg, Staßfurt, Egeln – zum Wahlkreis Anhalt und Schönebeck samt Förderstedt wählt gemeinsam mit den Magdeburgern. Für jeden dieser Wahlkreise gibt es jeweils einen Wahlkreisleiter.

Volksstimme : Heißt das, Sie haben am Sonntag ausnahmsweise einmal nichts zu tun ?

Becher : Genau, ich habe nur eine Gastfunktion und kann die Wahlen, anders als bei den Kommunal- und Europawahlen im Juni, vor dem Fernsehbildschirm verfolgen.

Volksstimme : Wonach richtet sich die Einteilung der Wahlkreise ?

Becher : Dabei stehen Chancengleichheit und Vergleichbarkeit, was zum Beispiel die Einwohnerzahl anbelangt, an erster Stelle. Deshalb entsprechen die Wahlkreise zur Bundestagswahl auch nicht unbedingt den Verwaltungseinheiten. Förderstedt zum Beispiel gehört jetzt zu Staßfurt, wählt aber mit Schönebeck und Magdeburg.

Volksstimme : Wer darf wählen ?

Becher : Wähler müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und bereits seit drei Monaten durchgängig hier gemeldet sein. Es gibt auch sehr kurzfristige Wahlberechtigungen : Vorgestern gab es acht Einbürgerungen von Menschen, die bereits länger als drei Monate im Landkreis gemeldet sind. Die können jetzt noch mitwählen.

Volksstimme : Erklären Sie uns kurz den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme :

Becher : Mit der Erststimme wird ganz konkret eine Person aus dem Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme bestimmt der Wähler die Sitzverteilung und Mehrheitsverhältnsise der Parteien im Bundestag.

Volksstimme : Wie lange sind die Wahllokale am Sonntag geöffnet.

Becher : Von 8 bis 18 Uhr.

Volksstimme : Wer nicht zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Bis wann kann davon Gebrauch gemacht werden ?

Becher : Das ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt. An sich reicht es, wenn die Briefwahlunterlagen bis Sonntag bei der Gemeinde ankommen, entweder mit der Post oder im Gemeindebriefkasten. Mit der Post gibt es eine bundeseinheitliche Regelung, dass Wahlpost vom Sonnabend noch bis Sonntag zugestellt wird. Allerdings sollte jeder darauf achten, dass der Briefkasten wirklich noch geleert wird.

Volksstimme : In den Briefwahlunterlagen, die vorher beantragt werden müssen, gibt es zwei Umschläge. Können Sie kurz das Verfahren erklären ?

Becher : Es gibt einen Umschlag, in den der Wahlzettel mit den beiden Stimmabgaben, für die Erst- und die Zweitstimme, selbst gesteckt wird. Dieser Stimmzettelumschlag ist für die Bundestagswahl 2009 blau und muss zugeklebt werden. Dann füllt man den Wahlschein aus, der unterschrieben werden muss und steckt ihn zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag.

Volksstimme : Einige unserer Leser befürchten, dass dabei die Anonymität gar nicht gewährleistet ist ...

Becher : Doch. Etwa ab 17 Uhr am Wahlabend dürfen die Briefwahlvorstände in den jeweiligen Wahlkreisen die roten Wahlbriefumschläge öffnen. Sie überprüfen, ob eine Wahlberechtigung und eine korrekte Unterschrift vorliegen. Die Unterschrift ist wichtig. Damit besagt der Wähler auch, dass er oder sie wirklich geheim gewählt hat. Es gab schon Anfechtungen von Briefwahlen, denen gerichtlich stattgegeben wurde, weil nachweisbar der Briefwähler keine Möglichkeit hatte, wirklich geheim abzustimmen. Die blauen Umschläge mit den Stimmzetteln werfen die Briefwahlvorstände anschließend ungeöffnet in die Wahlurne. Diese darf definitv erst nach 18 Uhr geöffnet werden. Wie Sie wissen, ist dies ein Akt, den jeder Bürger auf Wunsch verfolgen kann.

Volksstimme : Was ist zu beachten, damit die Wahl gültig ist ?

Becher : Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. Das heißt, man darf nur zwei Kreuze machen, eins bei der Erstimme, mit der der Direktkandiddat gewählt wird und eins bei der Zweitstimme, mit der die Verteilung der Sitze im Bundestag für die Parteien bestimmt wird.

Volksstimme : Was, wenn man sich verschrieben hat ?

Becher : Dann sollte man eindeutig durchstreichen. Man darf auch keine Randbemerkungen machen, sonst ist der Stimmzettel ebenfalls ungültig.