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Oberbürgermeister René Zok legt Widerspruch gegen Beschluss des Staßfurter Stadtrates ein Diskussion um Ortschaftsräte erneut in Fahrt

Von Daniel Wrüske 10.09.2009, 07:01

Staßfurt. Der Beschluss des Staßfurter Stadtrates, künftig für jeden der neuen Ortsteile Förderstedt, Atzendorf, Brumby, Üllnitz, Glöthe und Löbnitz je einen eigenen Ortschaftsrat einzurichten und Ortsbürger zu installieren, sorgt weiter für Wirbel. Das hatte eine Initiative der Fraktionen SPD / Grüne, FDP und Linke im Staßfurter Stadtrat im Zuge der Abstimmung über eine neue Hauptsatzung gefordert und einen entsprechenden Änderungsantrag abstimmen lassen und mehrheitlich durchbekommen. Gegen den Beschluss der neuen Hauptsatzung hat jetzt Staßfurts Oberbürgermeister René Zok ( parteilos ) Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Landkreises eingelegt.

Seine Begründung : Die neue Hauptsatzung widerspricht mit diesem Zusatz der beschlossenen Eingemeindungsvereinbarung zwischen Förderstedt und Staßfurt, die lediglich einen gemeinsamen Ortschaftsrat für alle Ortsteile von Förderstedt vorsieht. Außerdem hätte der Förderstedter Ortschaftsrat im Vorfeld über den Änderungsantrag befragt werden müssen.

Sein Einwand sei ein formeller Akt, so Zok. Der Oberbürgermeister verweist auf die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt. " Demgemäß kann die Ortschaftsverfassung durch Änderung der Hauptsatzung erst mit Zustimmung des Ortschaftsrates, frühestens jedoch zur übernächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte nach Einführung der Ortsverfassung, aufgehoben werden. " Befragt wurden die Förderstedter Räte aber bisher nicht, verdeutlicht Zok.

Ein Argument, dass auch Förderstedts Ortsbürgermeister Peter Rotter ( CDU ) aufgreift. " Bei einem so wichtigen Anliegen hätte der Ortschaftsrat gehört werden müssen ", sagt Rotter und rügt den Vorstoß der drei Fraktionen im Stadtrat. " Es gab keine Vorberatung in Förderstedt. " Außerdem spiegele die Aufstellung des jetzigen Rates auch den Wählerwillen und die Verhandlungen um die Eingemeindung wider.

Rotter weist darauf hin, dass im Förderstedter Rat Mitglieder aus allen Ortsteilen sitzen und so die Interessen vertreten würden. Zeichen dafür, dass man die Anliegen aller Ortsteile ernst nehme, seien die regelmäßigen Ortschaftsratsitzungen, die nicht mehr nur in Förderstedt, sondern auch in Brumby, Atzendorf, Üllnitz, Glöthe und Löbnitz stattfinden. Der Anfang wurde am Dienstag in Atzendorf gemacht. Außerdem gebe es während der Versammlungen Einwohnerfragestunden.

Rückendeckung bekommen Zok und Rotter vom Förderstedter SPD-Ortschaftsrat Klaus Engel, obwohl seine Partei mit für den Änderungsantrag im Stadtrat verantwortlich ist. Da er auf der Sitzung des Förderstedter Rates aus dienstlichen Gründen nicht anwesend sein konnte, ließ er eine Erklärung verlesen. Der jetzt eingeschlagene Verfahrensweg sei kein gutes Beispiel für gelebte Demokratie, so Engel in seinem Statement. Mit Verwunderung habe er die Entscheidung im Stadtrat verfolgt, die gefällt wurde, ohne mit den gewählten Ortsvertretern in Förderstedt zu sprechen. " Zählt der Wille der Bürger, die den Rat wollen, nicht ? Soll der Ortschaftsrat ausgegrenzt werden ?", fragt Engel. Er verweist wie Rotter auf die Besetzung des Gremiums mit Mitgliedern aus allen Ortsteilen und hofft, dass die prüfenden Kreis- und Landesbehörden dem Beschluss nicht zustimmen.

Damit stimmt Engel nicht mit der Linie seiner Partei überein, machte Fraktionschef Michael Hauschild gegen über der Volksstimme deutlich. " Die SPD / Grüne-Fraktion im Stadtrat steht zur Einführung der Ortsverfassungen für Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Löbnitz und Üllnitz. Einstimmig bekräftigten die Mitglieder der Fraktion den Beschluss, mehr direkte Demokratie in die Ortsteile zu bringen ", heißt es in einer gestern veröffentlichten Erklärung.

Alle Ortsteile seien eindeutig geografi sch identifi zierbar und da der Wunsch nach eigenen Ortschaftsräten in den meisten Orten bestehe, müsse diesem entsprochen werden. " Die Rechtsaufsicht des Landkreises kann aus der Sicht der SPD / Grüne Fraktion maximal das Datum einer gewünschten Einführung der Ortsverfassungen monieren, nicht aber deren Einführung selbst ", heißt es in Bezug auf Engels Hinweis an die Behörden.