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Redaktionsausschuss diskutiert über Entschädigungssatzung Ortsbürgermeister sollen nicht weniger Geld bekommen

Von Daniel Wrüske 05.08.2009, 07:02

Wie soll der Aufwand der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister entschädigt werden ? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Diskussion des Redaktionsausschusses im Staßfurter Stadtrat. Inhaltlich ging es um die Entschädigungssatzung. Hier war zunächst mehr Differenzierung gegenüber der jetzigen Verfahrensweise gefordert. Verwaltung und einzelne Fraktionen unterbreiteten Vorschläge. Dennoch gibt es jetzt die Empfehlung des Ausschusses, doch alles beim Alten zu belassen.

Staßfurt. Um es vorweg zu nehmen : Dass den Ortsbürgermeistern in den Staßfurter Ortsteilen für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, stellt keiner der Mitglieder im Redaktionsausschuss in Frage. Das ist nur gerecht und Gesetz obendrein. Denn die Gemeindeordnung als Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sieht eine solche f nanzielle Entschädigung der Arbeit vor.

Der Redaktionsausschuss aber, der jetzt Hauptsatzung und Geschäftsordnung sowie Aufwandsentschädigungssatzung für den Staßfurter Stadtrat vorberiet, steht vor der Frage nach dem Wie. Während der ersten Sitzung des Gremiums am 20. Juli forderten die Abgeordneten hier eine stärkere Differenzierung. Bisher erhielten die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister bezogen auf die Einwohner ihrer Orte einen entsprechenden Betrag. Das Land setzt in einem Runderlass des Innenministeriums Entschädigungsspannen an ( Kasten ). Hier erhielten die Ortsbürgermeister jeweils den möglichen Höchstbetrag. So erhält der Ortsbürgermeister von Förderstedt, dem Ortsteil mit den meisten Einwohnern, 389 Euro. Der Ortsbürgermeister von Athensleben mit rund 250 Einwohnern wird mit 154 Euro entschädigt.

Vom Ausschuss wurde die Verwaltung aber aufgefordert, stärker zu staffeln. Der neue Vorschlag beruht auch auf dem Runderlass und berücksichtigt gemäß der Vorgaben aus Magdeburg " Einwohnerzahlen und sonstige örtliche Verhältnisse ".

Neu ist die Berechnung. So hätte jeder Ortsbürgermeister einen Sockelbetrag für die Vorbereitung und Durchführung der Ortschaftsratssitzungen erhalten.

Unter Berücksichtigung des möglichen Maximalbetrages von 389 Euro wäre der verbleibende Betrag von 289 Euro entsprechend der Einwohnerzahl aufgestellt. Die Einwohnerzahl von Förderstedt, 5654 Bürger, wären 100 Prozent. An diesem Richtwert orientiert sich die Staffelung der Bezahlung der Ortsbürgermeister in den anderen Stadtteilen. Der Ortsbürgermeister von Förderstedt würde nach dem Diskussionspapier der Verwaltung 389 Euro bekommen, der von Athensleben mit 266 Einwohnern 114 Euro.

Die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaften brachte einen noch weitreichenderen Entwurf ein. Hier liegen lediglich die Einwohnerzahlen den Berechnungen zugrunde. Die Ortsbürgermeister mit den meisten Einwohnern würden danach auch höher f - nanziell entschädigt. In Förderstedt würde der Ortsbürgermeister den möglichen Höchstsatz von 389 Euro bekommen, der Ortschef in Athensleben 78 Euro.

In der Sitzung am Montag machte der Ausschuss dann plötzlich eine komplette Kehrtwende. Gremiumsmitglied Winfried Sperling, ehemals Ortsbürgermeister von Glöthe / Üllnitz, und Sven Wagner, amtierender Ortschef in Hohenerxleben, machten auf den Aufwand aufmerksam, der hinter der Arbeit steckt.

Zu jeder Zeit seien sie Ansprechpartner für die Bürger, hielten auch entsprechende Bürgersprechstunden ab. Sie wehrten sich gegen eine Kürzung der Zuschüsse.

Corinthus Schobes, Fraktionschef der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt, beendete die Zahlenspiele mit der Meinung, dass es schwierig sei, wirkliche Aktivitäten zu bewerten. Aufgabe sei es viel mehr, Motivationsanreize zu schaffen. " Wir wollen aktive Ortsbürgermeister. Frontmänner, die für ihre Orte einstehen und für die Bürger ereichbar sind. " Er forderte, die Entschädigungssatzung wie bisher zu belassen. Der Redaktionsausschuss folgte dieser Forderung mehrheitlich.

Die Wählergemeinschaften konnten sich mit ihrem Modell nicht durchsetzen. Der Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 27. August über die Entschädigungssatzung sowie die Hauptsatzung und Geschäftsordnung mit den Vorschlägen aus dem Redaktionsausschuss.