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Kritik aus Löderburg an Bode-Unterhaltungsmaßnahmen / Bis 2015 arbeitet Landesbetrieb an neuen Richtlinien Spagat zwischen Natur und Unterhaltung

Von Daniel Wrüske 08.07.2009, 07:03

Unterhaltungsarbeiten an der Bode oder Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Deichanlagen des Flusses machen die Ortschaftsräte in Löderburg immer wieder zu Themen ihrer Sitzungen. Sie kritisieren jetzt den Bewuchs des Gewässers und befürchten, dass der Wasserdurchfluss nicht richtig gewährt ist. Das Landesamt für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft bestätigt die Kritik teilweise, weist aber auch auf den Spagat hin, den es an der Bode im Löderburger Bereich zwischen Naturschutz und Unterhaltungsmaßnahmen machen muss.

Löderburg. Im Grunde geht es um die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Die müsse bis 2015 stehen, erklärt Burkhard Henning, Direktor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ( LHW ) in Sachsen-Anhalt. " Alle Arbeiten an der Bode – auch in Löderburg – sind auf dieses Konzept ausgerichtet, stufenweise wird es umgesetzt. " An verschiedenen Stellen der Bode wird deshalb über einen längeren Zeitraum die Fließgeschwindigkeit des Wassers überprüft. Die Durchflussmessstellen sind weitläufig angelegt. Ihre Ergebnisse aber gute Grundlage für die Erstellung von Rechenmodellen zur hydraulischen Leistungsfähigkeit der Bode. Wie viel Kubikmeter Wasser kann der Fluss in einer Sekunde in den einzelnen Bereichen abführen ? Was halten die Dämme aus ? Wie lange im Jahr kann die Bode bordvoll sein ? – Alle diese Fragen gilt es zu klären. Die LHW-Experten nutzen die Daten, um Antworten zu finden, auch anhand einer hydraulischen Modellierung des Flussverlaufs. Aber es geht dabei nicht nur um die Leistungsfähigkeit des Flusses. " Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie werden auch neue Hochwasserschutzpläne entwickelt ", erklärt Henning. Stehen sie, werden die Gemeinden informiert. Man bespricht die Handlungsweisen und Maßnahmen im Ernstfall.

Den Idealzustand hat die Behörde im Blick. Gegenwärtig sorgt aber der starke Uferbewuchs, vor allem rund um die Brücke zum Löderburger See, für die Kritik im Ortschaftsrat und den Hinweis, dass die Leistungsfähigkeit des Flusses an dieser Stelle durch Unkraut und Bäume zumindest eingeschränkt sei. Burkhard Henning versteht die Kritik und gibt den Löderburgern teilweise sogar Recht. " Die Situation ist nicht optimal, der Bewuchs ist kritisch. "

Lebenswelt für Tiere und Pflanzen

Der LHW-Direktor macht aber klar, dass jede Arbeit am Fluss oder den Hochwasserschutzmaßnahmen auch ein Eingriff in die Natur ist. Hier gelte es, genau abzuwägen, was sein muss und was möglich ist. Der Mittelweg muss der goldene sein. " Wenn wir Maßnahmen planen, gelten für uns Wasserrecht aber auch Naturschutzrecht. " Im Löderburger Bereich blickt man nicht nur in Magdeburg mit Argusaugen auf die Bode. Der Fluss ist Flora-Fauna-Habitat, von der Europäischen Union im Programm Natura 2000 unter besonderen Schutz gestellt, bietet er doch noch Lebensraum und Rückzugsmöglichkeiten für seltene oder aussterbende Tier- und Pflanzenarten. Henning : " Da geht es um Vogelarten, die in der Nähe der Gewässer brüten. Um Flusskrebse oder um Kleinstlebewesen im Wasser selbst, die für die Qualität des Wasser verantwortlich zeichnen. "

Der Landesbetrieb könne also nicht einfach nach eigenem Denken loslegen und an den Flussbetten arbeiten, so wie manchmal Vorwürfe aus dem Ortschaftsrat argumentieren. Auch die Naturschutzbehörden sind mit im Boot. Bevor die Arbeiten beginnen, würden Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen. Geklärt wir die Frage, ob der Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinn erheblich sei. Ist das der Fall, werde ein naturschutzrechtliches Verfahren in Gang gesetzt, bei dem es um Verträglichkeit und Ausgleichsmaßnahmen gehe. " Im Flora-Fauna-Habitat dürfen die Arbeiten keine negativen Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht haben. "

Und noch ein Aspekt steht über allen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Vielleicht simpel aber oft verkannt. " Der Fluss ist Bestandteil einer Landschaft ", sagt Henning. Gravierende Eingriffe seien schon deshalb nicht möglich.

Konzept für Hochwasserschutz

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis 2015 den ökologisch guten Zustand aller Gewässer – auch der schiffbaren Flüsse – einfordert und genannte Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sind für den LHW nicht ferne Ziele, sondern alle jetzt anfallenden Maßnahmen an Flüssen und Hochwasserschutzanlagen sind Etappen auf diesem Weg. In Löderburg wurden Sedimentablagerungen aus der Bode geholt und auch die Vegetation im Uferbereich gestutzt. Burkhard Henning : " Wir beobachten nun, wie sich die Abflussverhältnisse entwickeln und bewerten dann im Rahmen der gegebenen EU-Forderungen, ob das ausreichend ist oder wir weitere Maßnahmen anschieben müssen. "