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Freundschaftsdienst endet vor Gericht Sechs Monate Bewährung für Drogen im Kühlschrank

24.07.2009, 05:02

Bernburg ( MZ ). Weil er einem Freund Beihilfe zum Drogenhandel geliefert hat, ist ein gebürtiger Hallenser gestern vor dem Amtsgericht in Bernburg zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte Tilo Bauer ( alle Namen geändert ), Student der Immobilienwirtschaft an der Hochschule in Bernburg, gestand die Tat in allen Punkten.

Der 25-jährige Angeklagte gab an, dass er in der ersten Juliwoche vergangenen Jahres 500 Gramm Marihuana in einer Frischhaltebox im Kühlschrank seiner Wohnung in Bernburg gelagert hatte. Allerdings nur im Auftrag seines Bekannten Rainer Kaiser. Der war, wie Bauer sagte, " etwas paranoid und wollte das Zeug nicht bei sich zu Hause lagern. " Der Student gab an, das Marihuana lediglich gelagert, ab und zu selbst geraucht, nicht aber weiter verkauft zu haben. Als Dank für die Lagerung erhielt Bauer das Marihuana von Kaiser für den Eigenverbrauch günstiger.

Umfassend erläuterte Tilo Bauer, der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, wie und warum er sich auf das Geschäft eingelassen hatte. " Wir lernten uns über einen Studienkollegen kennen ", erzählte Bauer. Der neue Bekannte lebte einen " hohen Lebensstil ". Der Student, der für seinen Lebensunterhalt in einem Bernburger Discounter arbeiten ging, war beeindruckt von dem Luxus. Schließlich verdiente er sich bei Kaiser einige Euro mit Arbeiten in dessen Garten hinzu. Später dann wurde Bauer von Kaiser gefragt, ob er nicht das Marihuana in seiner Wohnung aufbewahren könnte. Mit dem Drogenhandel wollte Kaiser schnelles Geld verdienen. Denn nach Aussage des Angeklagten war der hohe Lebensstandard Kaisers wohl durch ein vorgezogenes Erbe möglich. " Das Geld ging schnell zur Neige ", erzählte der Angeklagte.

Letztendlich hat der Angeklagte sich selbst und den vermeintlichen Freund angezeigt, nachdem es zu einem Streit gekommen war. Dass sich Bauer selbst gestellt hat und umfassend gestand, rechnete das Schöffengericht strafmildernd an. Mit der sechsmonatigen Bewährungsstrafe entsprach der Vorsitzende Richter dem Verteidiger, blieb aber unter dem geforderten Strafmaß des Staatsanwaltes. Dieser attestierte dem Angeklagten zwar sehr vernünftig zu sein, forderte aber eine neunmonatige Strafe.

" Das ist kein Kavaliersdelikt ", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Zudem appellierten der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt an die Vernunft des bis dahin unbescholtenen Studenten. Dieser zeigte sich reumütig. Der Student im achten Semester wolle so schnell wie möglich sein Studium beenden. " Ich denke, es ist an der Zeit, dass ich endlich erwachsen werde ", kommentierte er seine Tat.