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  7. Neues Gesetz zur Schülerbeförderung kostet Kreis rund 1, 3 Millionen Euro mehr

Formulare werden jetzt fertig gestellt / Auslage im Internet und in Bürgerbüros Neues Gesetz zur Schülerbeförderung kostet Kreis rund 1, 3 Millionen Euro mehr

30.07.2009, 05:02

Bernburg ( dw ). Rund 1, 3 Millionen Euro Mehrkosten kommen auf den Etat des Salzlandkreises nach dem Beschluss zum neuen Schulgesetz im Landtag von Sachsen-Anhalt, das auch die Beförderung von Oberstufenschülern regelt, zu. Diese Summe nannte die zuständige Dezernentin Petra Czuratis auf Anfrage der Volksstimme. Bereits im April hatte die Ministerrunde auf einer Kabinettssitzung in Magdeburg einen entsprechenden Beschluss gefasst, um die rund 33 000 betroffenen Schüler im Land zu entlasten. Denn bisher mussten Jugendliche ab der elften Klasse an Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien die Kosten für ihre Fahrten in die Schule selbst tragen. Derzeit haben in Sachsen-Anhalt nur Schüler bis einschließlich zur zehnten Klasse den gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung zur Schule.

Das neue Schulgesetz ändert das. Die Landesverwaltung sieht eine ungleichmäßige Belastung für die älteren Schüler und ihre Elternhäuser. Laut Angaben der Staatskanzlei in Magdeburg liegen die durchschnittlichen Kosten für eine Jahreskarte derzeit zwischen 500 und 600 Euro. In einigen Kreisen, so die Pressestelle der Behörde, müsse deutlich weniger gezahlt werden, in anderen betrage die Summe sogar bis zu 1000 Euro. Beispiele dafür gebe es in der Altmark. Im Salzlandkreis gehörten die Familien und Oberschüler mit ungefähr 500 Euro im Jahr für ihre Monatskarten zum Landesdurchschnitt, sagte Petra Czuratis.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen sich die Elft- und Zwölftklässler mit maximal 100 Euro pro Jahr an den Fahrtkosten für ihren Schulweg selbst beteiligen. Für das Land entstehen Kosten von rund vier Millionen Euro.

Im Salzlandkreis seien die rund 1, 3 Millionen Euro Mehraufwendungen für den Oberstufenschülerverkehr in den Haushalt eingeplant, teilte Dezernentin Petra Czuratis mit. Die Ressortchefn wies darauf hin, dass entsprechende Antragsformulare in ihrer Behörde bereits ausgearbeitet seien. Ab kommenden Montag sollen die Antragsformulare in das Internet gestellt werden und in allen Bürgerbüros und im Amt in Aschersleben abgeholt werden können. " Wir wollen das so bürgerfreundlich wie möglich gestalten ", sagt die Dezernentin. Sie macht deutlich, dass die Regelung für alle Oberstufenschüler gelte. Die Antragsteller müssten keinen besonderen Nachweis einer Bedürftigkeit erbringen.

Zur Erstattung befragt, sagte Czuratis, dass die Anträge Grundlage dafür seien, dass die abgelaufenen Monatskarten bei der jeweiligen Schule eingereicht werden können. Die Bildungseinrichtungen leiteten dann alles an das Schulamt weiter, so dass das Geld ausgezahlt werden könne.