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Reaktion und Erklärung zum " Zahlensalat " in Westeregeln / Bürger Ulrich Biermann : Nicht nachzuvollziehen / Verwaltungsleiter : Gültigkeit der Wahl von Fehler unberührt

Von Nadja Bergling 15.06.2009, 05:02

Zur " Wahlpanne " in Westeregeln äußern sich nun auch Ulrich Biermann aus Westeregeln und der Leiter des Verwaltungsamtes, Ruthard Reimer. Letzterer erklärt, wie es zu einem Fehler kommen konnte.

Westeregeln. Für Diskussionen sorgt derzeit die " Wahlpanne " in Westeregeln. Ulrich Biermann wandte sich genau zu diesem Thema mit einem Leserbrief an die Volksstimme. Darin heißt es :

" Man weiß nicht mehr, wie man den Bürgern das alles noch erklären soll. Bei der Kommunalwahl in der Egelner Mulde wurde jetzt bekannt, dass ein gravierender Fehler zu einer Neubesetzung im Gemeinderat Westeregeln führt. Ob es Dummheit oder Unvermögen war, lässt sich nun nicht mehr feststellen. Der Fehler wurde in der Verwaltung begangen und bleibt wie immer unbestraft.

Was ist passiert : Bei der Kommunalwahl wurde in Westeregeln und in den andern Gemeinden der Egelner Mulde, die Einwohnerzahlen vom 30. Dezember 2008 angenommen, und da hatte Westeregeln nur noch 1989 Einwohner. Was bedeutete, das der Gemeinderat sich aus zwölf Mitgliedern zusammensetzt. Dies aber war so nicht richtig, denn man hätte die statistischen Zahlen aus dem vorletzten Jahr nehmen müssen, dass heißt den 31. Dezember 2007 und da hatte Westeregeln noch 2010 Einwohner und somit 14 Plätze. Für jeden Bürger absoluter Schwachsinn diese nicht nachzuvollziehende Regelung. Warum nimmt man nicht die tatsächlichen Zahlen aus dem Jahr 2009 ? Wird hier schon wieder der Bürger verdummt ?

Nun muss man sich doch fragen, wo sind die 21 Personen hin. Sie sind verstorben oder verzogen, obwohl sie statistisch ja noch da sind. Wo sind ihre Wahlscheine, muss man sich fragen. Wer hat die bekommen ? Wie lauten ihre Namen, wie werden sie registriert ?

Haben die Bürger dann ein Doppelwahlrecht ? Dürfen die Hinterbliebenen für ihre Angehörigen mitwählen ? All diese Fragen muss sich doch jeder normal denkende Bürger jetzt stellen.

Obwohl die Wahlleiter die Wahl für gültig erklärten, die Zahlen veröffentlicht wurden, werden hier wieder unvorstellbare Maßstäbe angewandt, die keiner mehr erklären kann. Aus diesen und ähnlichen Gründen braucht sich keiner mehr wundern, wenn die Wahlbeteiligung demnächst bei nur noch 15 Prozent liegen wird. "

Stellungnahme der Verwaltung

Eine Stellungnahme zu diesem angeführten Problem liegt der Volksstimme vom Leiter des Verwaltungsamtes, Ruthard Reimer, vor. Er erklärt, wie es zu diesem Fehler kommen konnte : " In der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl am 7. Juni in der Gemeinde Westeregeln wurde unter Bezug auf die Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt bekannt gegeben, dass zwölf Gemeindevertreter zu wählen sind. Das ist die Anzahl von Gemeinderäten für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl mit mehr als 1000, aber nicht mehr als 2000 Einwohnern.

14 Gemeinderäte sind zu wählen bei Gemeinden mit mehr als 2000, aber nicht mehr als 3000 Einwohnern. Am 31. Dezember 2007 hatte die Gemeinde Westeregeln noch 2010 Einwohner, am 31. Dezember 2008 waren es dann nur noch 1941 Einwohner. Welche Einwohnerzahl für die Bestimmung der zu wählenden Gemeindervertreter maßgebend ist, regelt die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Paragraf 149. Danach ,... ist die Einwohnerzahl maßgebend, die das Landesamt für Statistik am 31. Dezember des vorletzten Jahres ermittelt hat ‘ – also am 31. Dezember 2007.

Im Falle der Gemeinde Westeregeln wird deutlich, welche fatale Auswirkung der fehlerhafte Ansatz der maßgebenden Einwohnerzahl haben kann. Bei der Wahlvorbereitung in der Egelner Mulde wurde irrtümlich der 31. Dezember 2008, statt der 31. Dezember 2007, als Stichtag genommen. Während bei anderen Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft auf die zu wählenden Gemeinderäte keine Auswirkung hatte, war die Gemeinde Westeregeln durch die Über- beziehungsweise Unterschreitung der magischen Zahl von 2000 Einwohner betroffen.

Fehler wurde rechtzeitig erkannt

Rechtzeitig vor Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses wurde der Mangel jedoch erkannt, vom Gemeindewahlausschuss die Verteilung der am 7. Juni gewählten Bewerber auf nunmehr 14 statt nur zwölf Sitze im Gemeinderat vorgenommen. "

Auf das Ergebnis der Wahl ( Stimmen je Wahlbewerber ) habe das Ganze aber keinen Einfluss. Auch die Gültigkeit der Wahl sei davon nicht betroffen, heißt es in der Stellungnahme.