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Jugendamt informiert über Zuschuss Erholung in Familie kann gefördert werden

07.05.2009, 05:01

Bernburg ( fm ). Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auch in diesem Jahr wieder Zuwendungen für eine Familienerholung. Gefördert werden einkommensschwache Familien. Bestimmte Bedingungen müssen allerdings eingehalten werden. So muss der Quasi-Urlaub in Sachsen-Anhalt stattfinden und er muss mit Angeboten der Familienbildung gekoppelt sein. Das heißt : Voraussetzung ist ein Aufenthalt in einer gemeinnützigen Kinder- und Jugendeinrichtung oder Familienferienstätte oder in Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerkes des Landesverbandes. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Jugendamt in Bernburg, Haus 2, Zimmer 231 sowie im Internet unter der Adresse www.sachsen-anhalt.de, Stichwort " Familienerholung ".