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Informationen der Stadtverwaltung Feiertage mit Ruhezeiten

08.04.2009, 05:06

Staßfurt ( dw ). Die Stadtverwaltung informiert über die Feiertagsruhe während der Kar- und Ostertage. Grundlage hierfür sind gesetzliche Regelungen über Sonn- und Feiertage sowie über Ladenöffnungszeiten, die auch für die Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt Gültigkeit besitzen. So unterliegt der Karfreitag einem erhöhten Schutz.

Das heißt, dass an diesem Tag Veranstaltungen ( zum Beispiel Tanzveranstaltungen ) in Gaststättenbetrieben und auch Diskotheken, sportliche und sonstige öffentliche Veranstaltungen, auch Theater o. Museum im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt verboten sind, so die Information aus dem Rathaus. Ausnahmen bilden hier nur Veranstaltungen, die der Würdigung des Feiertages, der Kunst und Wissenschaft sowie Volksbildung dienen oder durch eine Ausnahmegenehmigung nach dem Feiertagsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen sind.

Des Weiteren ist eine Offenhaltung von Autowaschanlagen und Videotheken am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nicht zulässig.

Die Regelungen der Paragrafen 4 und 5 des Ladenöffnungsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt bleiben unberührt, was bedeutet, dass Apotheken, Tankstellen sowie Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Verkauf ihrer zugelassenen Waren sowie von Betriebsstoffen, notwendigen Ersatzteilen sowie Reisebedarf geöffnet werden können, so die Verwaltung weiter.

Da Zuwiderhandlungen entsprechend der genannten gesetzlichen Regelungen mit einem Bußgeld geahndet werden oder sogar bis hin zur Untersagung der Veranstaltung führen können, ist auf die Einhaltung dieser Hinweise unbedingt zu achten, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus.