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Polizei warnt vor dubiosen Haustürgeschäften Trickbetrüger prellen Frau aus Staßfurt

11.04.2009, 05:31

Staßfurt ( dw ). Ein schwerer Fall von Betrug wurde jetzt in Staßfurt bekannt. Wie die Polizei des Salzlandkreises mitteilte, gaben sich die Täter als Vertreter der Telekom aus und klingelten an Haustüren. Eine ältere Frau aus Staßfurt fel dabei auf den Betrug rein. Ein Mann bot ihr in einem Haustürgeschäft an, den Telefonvertrag aktualisieren zu wollen und insbesondere günstigere Tarif zu stellen. " Um die vermeintlichen Formalien regeln zu können, bat der Mann um die Aushändigung von Unterlagen, alten Verträgen und der EC-Karte ", beschreibt Kriminalhauptkommissar Rolf Strehler vom Polizeirevier des Salzlandkreises das Vorgehen des falschen Vertreters.

Die Frau habe dem Mann daraufhin die Karte gegeben. Ihr wurde erklärt, dass sich ein Mitarbeiter der Bank telefonisch bei ihr melden würde. Diesem könne die Frau dann guten Gewissens die PIN-Kennung der Karte mitteilen. Der Mann habe auch versprochen, nach Klärung aller Formalitäten, die Karte nach spätestens 14 Tagen zurückbringen zu wollen. " Diesem Verfahren schenkte die Frau Glauben ", sagt Strehler. Relativ schnell, so der Kriminalhauptkommissar, sei die Polizei über diese " Service-Beratung " informiert worden. " So konnten die ermittelnden Beamten zwei tatverdächtige Personen namentlich bekannt machen ", nennt Strehler erste Erfolge.

Die Ermittlungen insgesamt laufen aber noch, nähere Auskünfte machte die Polizei daher nicht. Sie bittet aber Zeugen, die das Geschehen bemerkt haben oder denen ähnliche Geschäfte angeboten wurden, sich zu melden. Das müsse sich nicht nur auf das Stadtgebiet von Staßfurt beschränken, sondern auch auf das Umfeld. Die Hinweise werden vertraulich im Revierkommissariat der Polizei in Staßfurt unter der Rufnummer ( 0 39 25 ) 85 80 oder in jeder anderen Polizeidienstelle entgegen genommen.

Rolf Strehler warnt vehement davor, sich auf die beschriebenen Geschäfte einzulassen. " Ich rate dringend davon ab, fremden Personen die EC-Karte, Bargeld oder andere unbare Zahlungsmittel auszuhändigen. " Keinesfalls dürfe die Geheimzahl von Geldkarten an andere Personen weitergegeben werden.