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Stadtverwaltung reagiert auf von den Linken verteilte Formulare Bei 22 Anträgen nur einmal Bedarf für freies Schulessen

Von Daniel Wrüske 12.03.2009, 06:06

Das Thema Freitische beschäftigt weiterhin die Stadt Staßfurt als Träger von Grundschulen. Im Raum steht der Vorwurf der Basisorganisation der Linken in Staßfurt, die Stadt komme ihren Verpflichtungen zur Schulspeisung, wie sie der Paragraf 72 des Landesschulgesetzes regelt, nicht nach. Aus dem Rathaus werden diese Vorwürfe unter dem Hinweis der Rechtslage entschieden zurückgewiesen.

Staßfurt. Was sind " besondere Fälle "? An dieser Frage scheiden sich derzeit die Geister, wird über die Freitische in den Grundschulen der Stadt diskutiert. Die Basisorganisation der Linken in Staßfurt sieht eine Notwendigkeit in der Einrichtung solcher kostenlosen Essen für sozial benachteiligte Kinder. Immer wieder weist der Linken-Stadtchef Ralf-Peter Schmidt auf Arbeitslosigkeit und Sozialbedürftigkeit hin. Es gebe viele Menschen, die vom Arbeitslosengeld II leben müssten. Ein Viertel aller Einschüler kämen im Salzlandkreis aus Sozialleistungs-Familien. " Das alles macht offenkundig, dass hier Handlungsbedarf besteht. "

Diesen, so der Vorwurf des Linken-Stadtvorstandes, habe die Verwaltung in Staßfurt nicht erkannt. Die Partei hat deshalb Anträge gestreut, die von Familien ausgefüllt werden können, die für ihre Kinder einen Anspruch auf Freiessen erwirken wollen.

22 dieser Anträge gingen im Rathaus ein, etwas überumpelt sei man von dieser Verfahrensweise gewesen, erklärt Fachbereichsleiter Hans-Georg Köpper. So wichtig er das Anliegen findet, Köpper macht auf die Gesetzeslage aufmerksam. " Das Arbeitslosengeld II ist nicht der Anlass für eine besondere Notlage, wie sie vom Gesetzgeber beschrieben ist. " Der stellvertretende Bürgermeister versteht nicht, dass die Linken Eltern in dem Glauben lassen, Hartz IV bedeute gleichzeitig einen Anspruch auf Freitische. Die schultragende Kommune selbst müsse diesen im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt verankerten Passus definieren und betroffene Familien ausfindig machen. Bis jetzt aber, so Köpper, sei ein solcher Fall in Staßfurt nicht bekannt gewesen. " Gebe es einen solchen besonderen Fall, hätte die Stadt gehandelt. " Im Rathaus habe man sich auf eine Verfahrensweise im Umgang mit den 22 gestellten Anträgen verständigt. Die Antragsteller wurden zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Sie konnten sich auch schriftlich erklären. " In nur einem Fall war akuter Bedarf für das Kind zu erkennen ", sagt Köpper.

SPD-Stadtratsmitglied Karin Gründler erinnert im Sozialausschuss – und das ist die Erfahrung aus ihren Gesprächen – an viele, die sich aus Scham nicht trauten, einen Antrag zu stellen und verweist auf die Kinder, die nach dem Unterricht nach Hause gehen und bei denen nicht nachzuvollziehen sei, ob sie eine warme Mahlzeit bekommen. " Hier müssen die Stadt, Schulleiter und Lehrer die vermeintlich Betroffenen noch stärker ansprechen ", forderte die Sozialdemokratin.

Köpper bestätigte, dass der Bedarf nur über Gespräche mit den Schulleitungen der Grundschulen in Erfahrung gebracht wird. " Auf das Urteil der Pädagogen verlassen wir uns. Sie kennen die Kinder und wissen aus ihrem Arbeitsalltag um ihre Lebenssituation. "