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Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Brehmer sieht Urteil zu Gebühren mit Genugtuung

Von René Kiel 31.03.2009, 07:06

Groß Börnecke. Für die ehemalige Landrätin des Kreises Aschersleben-Staßfurt, Heike Brehmer ( CDU ), ist die Senkung der Schmutzwassergebühren des Abwasserzweckverbandes " Bodeniederung " Groß Börnecke, die die Bürgerinitiative " Bezahlbares Abwasser " vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg erstritten hat, eine " große Genugtuung ".

Denn sie sei damals nach einem Gespräch mit dem Vorstand der Bürgerinitiative wie die Bürgervertreter der Meinung gewesen, dass die von der Verbandsführung vorgelegte Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2007 bis 2009 fehlerhaft sei. " Das hatten mir auch Experten bestätigt ", so Brehmer.

Die Kommunalaufsicht des Altkreises Aschersleben-Staßfurt habe sich deshalb ihre Entscheidung vom 12. April, die auf dieser Kalkulation basierende Gebührensatzung nach dreimaliger Ablehnung durch die Verbandsversammlung per Ersatzvornahme in Kraft zu setzen, nicht leicht gemacht, sagte Brehmer.

" Wir hatten alles versucht, das abzuwenden, weil die neue Satzung mit höheren Schmutzwassergebühren

eine erhebliche Belastung für die Bürger mit sich gebracht hat ", fügte die ehemalige Kreischefin hinzu.

Sie sei damals aber vom Staatssekretär des Innenministeriums, Rüdiger Erben ( SPD ), unvermissverständlich aufgefordert worden, die Satzung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Er habe ihr sogar mit Zwangsmaßnahmen bis hin zu einer privaten finanziellen Haftung für den Fall gedroht, dass sie sich weigere, diese Anordnung umzusetzen, erinnert sich Brehmer.

Weil sie ihr Einfamilienhaus in Tarthun nicht verlieren wollte, habe sie sich schließlich dem Druck gebeugt, hatte sie im April 2007 in einem Volksstimme-Forum mit Umweltministerin Petra Wernicke ( CDU ) in Hecklingen erklärt.