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Polizist Marco Kopitz erklärt, wie Pedalritter und ihr Gefährt sicher unterwegs sind Polizei rät: Beim Radfahren lieber auf Nummer "verkehrssicher" gehen

07.04.2012, 03:26

Runter von der Couch und rauf auf den Drahtesel! Die Fahrradsaison hat begonnen. Frische Luft und Bewegung tun Körper, Geist und Seele gut. Allerdings nur, wenn die Pedalritter auch verkehrssicher unterwegs sind.

Von Karolin Aertel

Staßfurt l Fahrradunfälle gehen selten glimpflich aus. Daher gilt es, sie zu vermeiden. Im vergangenen Jahr kam es im Salzlandkreis zu 256 Unfällen, bei denen Radfahrer beteiligt waren, 39 davon haben sich in Staßfurt zugetragen.

"Die häufigste Unfallursache in Staßfurt war dabei eine falsche Benutzung der Straße", erklärt Marco Kopitz, Pressesprecher des Polizeireviers des Salzlandkreises. Was eigentlich jedem klar sein müsste, werde leider oft missachtet. Denn: "Sofern vorhanden, müssen Fahrradfahrer die Radwege benutzen", betont er und klärt auf: "Laut Paragraf 2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung sind Radwege benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol gekennzeichnet sind." Die Fahrbahn dürfe dann nur in Ausnahmefällen befahren werden.

Kinder bis acht Jahre müssen den Bürgersteig befahren

Die Benutzung eines Radweges sei übrigens nur in der zulässigen Fahrtrichtung rechtskonform. "Vorsicht", warnt Kopitz. "Es geschehen gerade an unübersichtlichen Stellen Unfälle mit Radfahrern, die den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen." Radfahrer müssen sich darüber im Klaren sein, dass, wenn es zu einem Unfall kommt, eine verkehrsrechtliche sowie versicherungsrechtliche Teilschuld die Folge sei, sagt Kopitz.

Anders ist es bei Kinder: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf Bürgersteigen fahren - bis zum zehnten Lebensjahr dürfen, müssen sie dies aber nicht tun. Für alle anderen Radfahrer ist die Benutzung des Geweges verboten.

Sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen, schützt ein Fahrradhelm vor schweren Verletzungen. Bisher ist das Tragen von Fahrradhelmen jedoch keine Pflicht. Dennoch appelliert Marco Kopitz an die Verantwortung von Eltern: "Kinder können Verkehrssituationen oftmals nicht ausreichend einschätzen und sind dadurch besonders gefährdet. Schützen Sie deshalb Ihr Kind vor schweren Kopfverletzungen, die zu dauerhaften Schäden führen können!"

Verkehrssicherheit - Was gehört dazu?

Nicht wenige Unfälle passieren aufgrund technischer Mängel der Räder. Doch was heißt eigentlich "technische Mängel"? Welche Kriterien muss ein Fahrrad erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten?

Eine batteriebetriebene Beleuchtung ist illegal

Kopitz erklärt: "Die Ausstattung eines Fahrrades ist in der Straßenverkehrsordnung im Paragrafen 67 festgelegt. Vorgeschrieben sind beispielsweise zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel, eine Lampe vorn, ein weißer Reflektor vorn, ein Dynamo, möglichst als Nabendynamo und ein Rücklicht mit Reflektor (vollständige Aufzählung siehe Infokasten).

Hinsichtlich der Beleuchtung eines Fahrrades erfreuen sich batteriebetriebene Lampen zunehmender Beliebtheit, weiß die Polizei zu berichten. Diese seien allerdings nur bei Rennrädern unter elf Kilogramm legal, erklärt der Pressesprecher. Für alle anderen gelte Dynamolicht. Das muss übrigens auch tagsüber funktionieren. Scheinwerfer und Rückleuchte müssen zudem immer zusammen eingeschaltet sein.

Geschlossene Kopfhörer beim Radfahren sind verboten

Nicht beeinflusst werden darf beim Radfahren das Gehör. Diese Frage stellt sich vor allem, wenn Radfahrer Kopfhörer tragen.

In der Praxis bedeutet das, dass keine geschlossenen Kopfhörer, also auch keine In-Ear-Kopfhörer, erlaubt sind. Getragen werden dürfen ausschließlich offene Kopfhörer. "Die Lautstärke sollte dabei moderat sein, so dass die für den Radfahrer wichtigen Geräusche zu hören sind und der Fahrer auf Gefahren schneller reagieren kann", erklärt Kopitz.

Zur eigenen Sicherheit sollte nicht nur auf laute Musik verzichtet werden, sondern auch auf den Genuss von Alkohol. Denn: "Der alkoholisierte Fahrer wird auf unseren Straßen zum unkalkulierbaren Risiko, das Fahrzeug zur tödlichen Waffe." Auch Fahrradfahrer gelten als Fahrzeugführer und unterliegen dem Promille-Recht, so Kopitz.

Radfahren mit 1,6 Promille ist eine Straftat

Wer als Fahrradfahrer mit 0,3 bis 1,59 Promille in der Atemluft am Straßenverkehr teilnimmt und durch Alkohol bedingte Fahrunsicherheit aufweist, begeht eine Straftat.

Ab 1,6 Promille Alkohol in der Atemluft begehen Fahrradfahrer immer eine Straftat, auch wenn keine alkoholbedingte Fahrunsicherheit vorliegt, denn sie sind absolut fahruntüchtig.

Daher rät die Polizei allen Fahrern - ob Rad oder Auto: "Fahren Sie auf Nummer sicher, fahren Sie ohne Alkohol!"