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Kultur- und Sportausschuss des Stadtrates unterstützt Position des Städte- und Gemeindebundes Vereine sollen die Sportstätten der Stadt auch weiterhin kostenlos nutzen können

Von René Kiel 22.05.2012, 05:20

Die im Besitz der Stadt Staßfurt befindlichen Sportstätten sollen von den Vereinen auch weiterhin kostenlos genutzt werden können. Das ist der Tenor der Diskussion im Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport des Stadtrates.

Staßfurt l Die Mitglieder waren sich einig darüber, dass die Stadt Staßfurt die Vereine weiter fördern und sie durch die kostenfreie Überlassung von Sportstätten bei ihrer gesellschaftlich nützlichen Aufgabe unterstützen soll.

Die Sportförderung erfolgt seit 2009 durch eine Bezuschussung an die Vereine im Rahmen der Investitionsförderung für Baumaßnahmen zur Erhaltung der Objekte.

Zum Engagement der Stadt Staßfurt in der kommunalen Sportförderung gehören die Planung, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Sportanlagen, die Beschaffung von Sportgeräten, die Unterstützung und Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen, die kostenfreie Bereitstellung von Sportplätzen und Sporthallen mit oder ohne Beteiligung an den Betriebskosten, die pachtfreie Überlassung von Sporteinrichtungen mit Übernahme aller Kosten durch den Pächter und die Bezuschussung für investive Maßnahmen.

"Eine große Anzahl der Sportvereine nutzt die kommunalen Sporteinrichtungen unentgeltlich. Hier erfolgt eine indirekte Förderung", heißt es in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung für den Fachausschuss des Stadtrates. Auf der Grundlage entsprechender Dauer- bzw. Jahresnutzungsverträge sind die Vereine Hohen-erxleben 1921, Rathmannsdorf, Förderstedt, ZLG Atzendorf, SG Traktor Brumby, der SV 09 Staßfurt (Platz 1 Stadion der Einheit) und VfB Glöthe alleinige Nutzer der dortigen Sportplätze. An die Vereine SV Hohenerxleben 1921, VfB Glöthe und SV Rathmannsdorf zahlt die Stadt Staßfurt einen Zuschuss in Höhe der Betriebskosten. Neben dem Schulsport sind der FC Bode 90 Löderburg und der TSV Neundorf 1887 ebenfalls alleinige Nutzer der dortigen Sportplätze.

Von den ehemaligen kommunalen Sportanlagen wurden die Kegelbahn in der Charlottenstraße in Staßfurt dem SV Salzland zur Nutzung übertragen, die alte Turnhalle Löderburg dem 1. Line-Dance-Verein Staßfurt, die Sporthalle in der Kirchstraße Staßfurt dem GRB Staßfurt und die Tennisanlage am Schwanenteich der Gaensefurther Sportbewegung.

Ausschuss wartet neues Gesetz des Landtages ab

"Nicht zuletzt durch die Eingemeindungen im Jahr 2003 und im Jahre 2009 sind also die Bedingungen, zu denen die Sportvereine die kommunalen Sportanlagen nutzen und indirekt gefördert werden, sehr unterschiedlich", stellte die Stadtverwaltung fest. Sie empfahl den Abgeordneten, die "Schieflage" zwischen den Vereinen, die Pächter von Sportanlagen sind, denen, die teilweise und denjenigen die ausschließlich Anlagen nutzen, zu beseitigen.

"Um hier gegenzusteuern, wurde bereits mehrfach versucht, ein möglichst gerechtes Modell mit Beteiligung aller Vereine an den Kosten zu entwickeln", hieß es im Rathaus.

Der Fachbereich von Hans-Georg Köpper geht davon aus, dass bei der schlechter werdenden Haushaltslage zukünftig eine direkte Unterstützung der Vereine nahezu unmöglich sein werde. Selbst die indirekte Unterstützung werde schwierig. Es sei daher notwendig, die Finanzierung von kommunalen Sporteinrichtungen mittelfristig zu sichern und auf eine möglichst einheitliche Grundlage zu stellen.

Sporteinrichtungen, welche vordergründig nur durch einen Verein genutzt werden, sollten an diesen übertragen werden, schlägt die Verwaltung vor.

Weitere Sportanlagen sollten auch künftig einheitlich kostenfrei für Sportvereine zur Verfügung gestellt werden, dann aber mit einer Beteiligung an den Betriebskosten. Diese Beteiligung ist laut der Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum ausdrücklich erlaubt und wird von vielen Kommunen bereits angewendet, so die Stadtverwaltung. In diesem Zusammenhang verwies sie darauf, dass die Stadt Staßfurt in jedem Jahr rund 325 000 Euro an Betriebskosten für die städtischen Sporthallen und Sportplätze aufwenden muss.

Der Landtag berate derzeit eine Änderung der aus dem Jahr 1990 stammenden Sportstättenverordnung. "Wenn sie durchkommt, könnten Betriebskosten von den Vereinen erhoben werden", sagte Köpper. "Dann könnte die Stadt ein eigenes Förderprogramm entwickeln, um die Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen", fügte er hinzu.

Ausschusschef Michael Hauschild (SPD) regte an, die Position des Städte- und Gemeindebundes, der sich für eine eigenverantwortliche Regelung der Zuzahlung durch die Kommunen ausgesprochen habe, mit einem Schreiben zu unterstützen.

Dietmar Doktor (UBvS) forderte eine Gleichbehandlung aller Sportstätten mit Gaststätten. Es könne nicht sein, dass sich die in Förderstedt an den Kosten beteilige und die in Atzendorf nicht.

Die Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, das neue Gesetz abzuwarten und dann eine Beschlussvorlage zur Förderung auf den Weg zu bringen.