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Güstener Bauausschuss überlegt: Wie Stadtkernsanierungsprogramm fortsetzen? Hausbesitzer im Zentrum sollen für Wertzuwachs zahlen

Von Falk Rockmann 09.09.2010, 06:15

Zwölf Jahre profitiert Güsten mittlerweile vom Stadtkernsanierungsprogramm. Welche Ziele sind erreicht? Wie könnte es weitergehen? Wie sollen Maßnahmen finanziert werden? Fragen, über die eine Vertreterin der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG) den Bauausschuss informierte.

Güsten. "Nach zwölf Jahren geht es darum, welche Ziele sind noch aktuell? Müssen wir sie fortschreiben oder ändern?", begann Astrid Lind-stedt ihre Ausführungen. Mit 2012 war das Ende avisiert. "Wir hatten auch gedacht, es gibt mehr Geld", meinte die SALEG-Vertreterin selbstbeantwortend. Einen Strich durch die Erwartungsrechnung von 1998 macht auch die demografische Entwicklung. Alles wird weniger. Schon bis 2020 rechnet man für die Stadt Güsten (jetzt einschließlich Amesdorf und Warmsdorf) mit einem Einwohner-Minus von 700.

"Dass es wirklich so kommt, hofft niemand, aber die Tendenz ist da. Selbst bei bester Kommunalpolitik. Und nicht mal durch Abwanderung, sondern durch weniger Kinder und mehr Sterbefälle", so Astrid Lindstedt zu den Ursachen. Die Folge sei Wohnungsleerstand und die Frage: Abbruch von Wohngebäuden oder Sicherung nach dem Prinzip Durchhalten?

Die Güstener Entwicklung in puncto Schule und Bildung hob die Rednerin als einzigartig positiv hervor in der Region.

Nun müsse sich der Stadtrat positionieren, ob man vielleicht drei Millionen Euro als Ziel für weitere Maßnahmen im Stadtkernsanierungsprogramm setzt, oder nur die Hälfte davon. Sie plädiere für drei Millionen. Die Zeichen dafür, dass Güsten weiter von einem Förderprogramm profitieren kann, stünden jedenfalls günstig.

"Das werden Sie sicher sozial verträglich gestalten"

Auf Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Stadt machte Lindstedt den Bauausschuss auch aufmerksam. Weil die bisherigen Sanierungsmaßnahmen – neue Straßen, schöneres Umfeld – auch eine Wertsteigerung für die Grundstücke im Fördergebiet bedeuten würden, schreibe der Gesetzgeber vor, die Bodenwerte dort zu erhöhen. "Schließlich ist das auch gerecht gegenüber den Einwohnern außerhalb des Gebiets, die für den Straßenausbau in der Regel mehr bezahlen müssen", erklärte die SALEG-Mitarbeiterin. Private Modernisierungen würden nur in geringem Maße in die Werterhöhung fallen, ergänzte sie noch. Außerdem gebe es Kappungsgrenzen für größere Grundstücke. Genaue Zahlen nannte sie nicht.

Die Wertermittlungsverfahren führen staatlich bestellte Gutachter nach niedersächsischem Vorbild durch. Und ganz wichtig: "Wenn die Stadt Abgaben für die Erhöhung der Bodenwerte noch während der Zeit des Sanierungsprogramms erhebt, bedeutet das eine Einnahmequelle für sie und für ihre Bürger." Die Abgaben müssten nicht abgeführt werden und könnten wiederum den Bürgern für weitere Sanierungsmaßnahmen zu Gute kommen. Astrid Lindstedt empfahl zudem: "Das werden Sie sicher sozial verträglich gestalten. Das sollten die Stadtväter immer im Hinterkopf haben." Und wichtig sei zudem, die Bürger immer in die Planungen mit einzubeziehen.

"Wir werden sehen, wie wir das den Bürgern vermitteln und auch, wie wir die Ausgleichsbeträge wieder verwenden", meinte Bauausschussvorsitzender Hans Pfeiffer zu den aufschlussreichen Ausführungen.

Das nächste Mal steht das Thema Rahmenplanung Stadtkernsanierung im Güstener Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, dem 14. September, 18 Uhr, im Rathaus auf der Tagesordnung.