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Noch kein Urteil gegen Schläger Prozess wird am 29. April fortgesetzt

19.04.2013, 01:15

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Wer am mittlerweile fünften Verhandlungstag mit einem Urteil im Prozess um eine gefährliche Körperverletzung in der Stendaler Altstadt im Februar 2011 gerechnet hatte, wurde nun ein weiteres Mal enttäuscht.

Die Berufungskammer am Landgericht Stendal unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge gab einem der Beweisanträge eines der beiden Verteidiger statt und beraumte mit dem 29.April noch einen weiteren Fortsetzungstermin an. Dann soll ein Mann als Zeuge aussagen, der dabei gewesen sein soll, als die Attacke gegen einen Stendaler in einer Gaststätte mit einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und dem Opfer seinen Anfang nahm.

Wie berichtet stehen zwei einschlägig gerichtsbekannte Stendaler, 26 und 35 Jahre alt, vor der Berufungskammer, weil sie am 19. Februar 2011 im "Kneipen-Bermuda-Dreieck" (Markt, Mittelstraße, Birkenhagen) einen Stendaler (37) osteuropäischer Abstammung schwer misshandelt haben sollen. Von fremdenfeindlichen Beschimpfungen war in der Anklage zudem die Rede.

Polizisten werden als Zeugen gehört

Der 26-Jährige war dafür vom Amtsgericht zu zwei Jahren und vier Monaten und der 35-Jährige zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Waren sie bis zum Vorfall vor zwei Jahren offenbar die dicksten Freunde, beschuldigen sich die Angeklagten jetzt vor dem Landgericht gegenseitig der heftigsten Schläge gegen das Opfer. Wobei der Anwalt des 35-Jährigen und dieser selbst immer wieder auch versuchen, das Ziel der Gewaltattacke in ein schlechtes Licht zu rücken. Er sei nicht das Opfer, als das er sich hier darstelle. Doch dafür fand das Gericht bislang kein Anhalt. Und Zeugen vom Hörensagen, wie vom Verteidiger beantragt, werde es nicht zur Aussage vorladen.

Am 29. April sollen nun auch noch zwei Polizeibeamte als Zeugen gehört werden, die seinerzeit die Vernehmung der beiden Angeklagten vorgenommen haben. Dabei geht es um die Aufdeckung von Widersprüchen, denn der 26-Jährige hatte in seiner am Montag verlesenen Erstaussage vor der Polizei den Mitangeklagten weitgehend geschont und eine größere Mitschuld auf sich genommen. Aus Angst vor angedrohten Repressalien durch den Mitangeklagten, wie er vorgibt. Später hatte der 26-Jährige seine erste Aussage aber dann doch widerrufen.

Ob es dem Verteidiger des 35-Jährigen, der nach einem erneuten Aufeinandertreffen mit dem Opfer im Spätsommer vorigen Jahres in U-Haft sitzt, gelingt, den Ex-Kumpel seines Mandanten unglaubwürdig zu machen, bleibt abzuwarten.