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Landgericht: Vater soll sich an Tochter und Nichte vergangen haben Wegen Missbrauch angeklagt

Von Wolfgang Biermann 05.08.2013, 01:20

Stendal l Kann es etwas Schlimmeres für ein Kind geben, als vom eigenen Vater missbraucht zu werden? Ein 41-jähriger Familienvater aus der Westaltmark ist angeklagt, gleich zwei seiner Töchter, teils über einen längeren Zeitraum seit 2007 mehrfach missbraucht zu haben, wobei er seine 1994 geborene Tochter im Oktober 2010 sogar vergewaltigt haben soll. Und nicht nur das. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal legt ihm außerdem den Missbrauch der achtjährigen Nichte zur Last.

Die vielen Prozesstage deuten auf Leugnung der Taten hin

Die Jugendschutzkammer am Landgericht Stendal hat fünf Verhandlungstage für den Fall angesetzt. Die Vielzahl der Prozesstage lässt darauf schließen, dass der Angeklagte die Taten bestreitet und die Mädchen aussagen müssen. Auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch steht laut Gesetz Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren - je Tat.

Im zweiten herausragenden Prozess dieses Monats geht es um offenbar rivalisierende Verkäufer von geschmuggelten Zigaretten. Zwei Vietnamesen aus Sachsen sollen mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern vor fast vier Jahren einen Landsmann in Fischbeck vor einer Teppichhalle deshalb malträtiert haben. Prozessauftakt vor der 1. Großen Strafkammer ist am 13. August. Dem folgen drei weitere Verhandlungstage.

Der dritte spektakuläre Fall ist ein Berufungsprozess wegen Falschaussage. Der Landrat des Landkreises Jerichower Land, Lothar Finzelberg (parteilos), ist angeklagt, 2009 vor dem Landtagsuntersuchungsausschuss zur sogenannten Tongrubenaffäre falsch ausgesagt zu haben. Das Amtsgericht Burg hatte ihn im Vorjahr zu 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Berufung des 59-Jährigen gegen das Urteil wird ab 7. August am Landgericht verhandelt. 13Prozesstage sind dafür vorgesehen.

Auch Landrat Vinzelberg muss im August vor Gericht

In 14 weiteren Verfahren geht es am Landgericht Stendal um Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung und Beleidigung sowie um Brandstiftung. Am 27. August wird im Berufungsprozess einer Krankenschwester wegen gefährlicher Körperverletzung eines geistig schwer Behinderten durch Einlauf und Darmspülung das Urteil erwartet.