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Landgericht: 44-jähriger Tangermünder muss sich wegen angeblichen Besitzes von vier Kilo Cannabis verantworten Zeuge erscheint mit 2,14 Promille vor der Richterin

Von Wolfgang Biermann 16.08.2013, 08:53

Stendal. Ein 24 Jahre alter Mann erschien am Mittwoch sturzbetrunken zu einer Verhandlung am Stendaler Landgericht. Der Mann war als Zeuge geladen. Wie sich nach einem Alkotest herausstellte, hatte der Mann 2,14 Promille intus.

Es ging in der Fortsetzungserhandlung um das Berufungsverfahren eines 44-jährigen Mannes aus Tangermünde, der angeblich im Besitz von insgesamt vier Kilo Cannabis gewesen sein soll (die Volksstimme berichtete). Der Angeklagte sitzt bereits wegen "unerlaubten Drogenbesitzes in nicht geringer Menge" in einem anderen Fall im Gefängnis.

Je nach Ausgang des aktuellen Verfahrens muss er mit weiteren 20 Monaten Haft rechnen. Zu dieser Strafe wurde er vom Amtsgericht Stendal wegen des Besitzes von "einmal zwei Kilo" und "zweimal einem Kilo Cannabis" in zwei Prozessen verurteilt. Gegen das in einem ersten Berufungsverfahren ergangene Urteil des Landgerichts Stendal hatte der Angeklagte Revision eingelegt - mit einem Teilerfolg: Das Oberlandesgericht Naumburg verwies die Sache wegen nicht ausreichender Begründung zu einer neuen Verhandlung an das Landgericht Stendal zurück (die Volksstimme berichtete).

Drei Zeugen wurden am Mittwoch dazu gehört, wobei sich schnell zeigte, dass es sich an diesem Tag als äußerst schwierig erweisen würde, der Wahrheit ein Stück näher zu kommen.Der erste Nebenzeuge bei dem sich herausstellte, dass er betrunken ist, zeigte sich deutlich unmotiviert, das Gericht durch eine konstruktive Aussage weiterzubringen. Er wüsste gar nicht, warum er eigentlich anwesend sein müsste, erklärte 24-jährige Arbeitsuchende. Er habe ja schon alles erzählt.

Der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens hatte hingegen bereits am Verhandlungstag in der vorigen Woche ausgesagt, dass er dem Angeklagten 2009 "zweimal jeweils ein Kilo" Cannabis im Wert von etwa 3400 Euro sowie kleinere Mengen verkauft habe (die Volksstimme berichtete).

Der Nebenzeuge, verkehrte im Tatzeitraum um 2009 mit dem Hauptbelastungszeugen. Hierzu wurde er von der Richterin Simone Henze-von Staden befragt. Ob er von einem Kontakt zwischen dem Angeklagten und Hauptzeugen wüsste, wollte die Richterin wissen, und bei einem vermeintlichem Treffen der beiden am Tanger oder in einem Partykeller in Tangermünde anwesend gewesen sei. Er wisse davon nichts und möchte auch nichts mehr sagen. Auf weiteres Nachhaken der Richterin gab er zu, Alkohol konsumiert zu haben. Die Richterin wies die Justizvollzugsbeamten an, einen Alkoholtest mit dem Zeugen durchzuführen. Er muss nun zum nächsten Verhandlungstag nüchtern erscheinen, habe ansonsten mit Konsequenzen zu rechnen. Es folgten die Aussagen zweier Kriminalbeamter. Beide hatten den Hauptbelastungszeugen, der selbst wegen "Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" verurteilt wurde, im Jahr 2011 verhört. Hier soll der Hauptbelastungszeuge das erste Mal den Verkauf von "zweimal einem Kilo Haschisch" an den Angeklagten erwähnt haben.

Das Protokoll des Verhörs gab diesen Sachverhalt aber nicht ausreichend wieder, genau wie die beiden Beamten sich nicht mehr an Einzelheiten der Aussage erinnern konnten.

Einer der Beamten sprach von "zweimal ein Kilo Marihuana", was wiederum der Aussage des Hauptbelastungszeugen (der sprach von Haschisch) widersprach. Am 21. August wird der Prozess fortgesetzt.