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Bruder des toten Dachdeckers sagte aus Gab es Mängel am Gerüst?

Von Wolfgang Biermann 16.01.2014, 01:22

Stendal. "Wir haben doch alles richtig gemacht." Das waren die letzten Worte, die der Vorarbeiter des am 8. März 2011 vom Baugerüst an der St. Stephanskirche in Tangermünde gestürzten Dachdeckers gehört hat. Besonders tragisch: Bei dem Vorarbeiter (50) handelte es sich um dessen jüngeren Bruder (44), der bei dem Unfall ums Leben kam.

Am gestrigen Mittwoch hat die Berufungskammer am Landgericht Stendal den Prozess gegen die Geschäftsführer der Dachdecker- und der Gerüstbaufirma sowie gegen die Sicherungskoordinatorin vor dem Landgericht in Stendal mit sechs Zeugen und dem rechtsmedizinischen Gutachter fortgesetzt. Wie berichtet, sollen die drei Angeklagten für den Tod des Dachdeckers verantwortlich sein. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen lautet der Anklagevorwurf.

Knackpunkt war gestern, wie schon an den ersten beiden Prozesstagen die Frage, ob das Gerüst ordnungsgemäß aufgebaut war und/oder die Dachdecker möglicherweise in selbstgefährdender Art und Weise den Arbeitsschutzvorschriften zuwider gehandelt haben könnten, was diese als Zeugen gestern aber vehement verneinten. Im Urteil des Amtsgerichts vom Vorjahr war von nicht gänzlich aufgeklärten Umständen die Rede, die zum Sturz geführt hatten.

Emotionen kochten im Gerichtssaal wieder hoch

Der Berliner Gerüstbausachverständige soll wie berichtetzur Klärung beitragen. Wann dieser sein Gutachten erstatten wird, ist derzeit noch offen. Fünf Prozesstage sind derzeit noch festgelegt.

Emotionen kochten gestern bei einigen Prozessbeteiligten hoch, so wie es auch schon vor einem Jahr des Öfteren am Amtsgericht geschehen war. Der Vorarbeiter der Dachdeckerfirma befand sich als Zeuge in keiner beneidenswerten Situation, wie der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge feststellte. Zum einen ging es um seinen verunfallten Bruder und dessen Frau und Kinder, die durch Opferanwälte als Nebenkläger vertreten werden. Und zum anderen um seinen auf der Anklagebank sitzenden Arbeitgeber, bei dem er nach wie vor in Lohn und Brot ist. Von seinem ihm zustehenden Aussageverweigerungsrecht wollte der 50-Jährige dennoch keinen Gebrauch machen. Er habe seinen Chef einige Zeit zuvor auf Mängel am Gerüst aufmerksam gemacht, allerdings auf der anderen Seite der Kirche, erklärte er. Mängel am Unfallort selbst seien ihm zuvor nicht aufgefallen.

In der Fortsetzung am 20.Januar sollen Urkunden und Prozessakten verlesen werden.