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Hat Zeugin Unwahrheit gesagt? Insel-Prozess zieht Anklage nach sich

Von Wolfgang Biermann 30.01.2014, 01:19

Stendal l Der Berufungsprozess am Landgericht um Polizistenbeleidigung durch einen Mann aus Insel wird für eine Zeugin ein gerichtliches Nachspiel haben. Auf sie kommt laut Staatsanwaltschaft ein Prozess wegen "uneidlicher Falschaussage" zu.

Wie berichtet, ist ein 33-Jähriger am 22. Januar 2013 mit einem zum Schutz der in Insel wohnenden ehemaligen Sexualstraftäter im Einsatz befindlichen Polizisten aneinandergeraten. Es fiel das Wort "Spasemacke" durch den Inseler. Eine Beleidigung, die ihn eine Geldstrafe von 150 Euro kostet.

Für Falschaussage droht eine Freiheitsstrafe

Auf die aus einem Nachbardorf stammende Zeugin kommt indes möglicherweise eine wesentlich höhere Strafe zu. "Wer vor Gericht (...) als Zeuge (...) uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft", heißt es dazu im Strafgesetzbuch.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass die 50-Jährige schon in der Erstinstanz vor dem Amtsgericht am 30. Juli gelogen hat. "Sie stand etwa zehn Meter daneben, sie muss die Beleidigung des Polizisten gehört haben", befand die Prozessvertreterin der Staatsanwaltschaft in der Vorwoche.

Zum Hintergrund: Die Zeugin befand sich zusammen mit dem Angeklagten und weiteren etwa 15 Gleichgesinnten am Abend des 22. Januar 2013 auf einem Spaziergang durchs Dorf. Unweit des Wohnsitzes der beiden Ex-Straftäter. Bekanntlich hatte der Landkreis Demonstrationen verboten. Das nahmen die Gegner des Aufenthalts zum Anlass, sich regelmäßig zu Spaziergängen zu treffen. Bei diesem Spaziergang an besagtem 22. Januar hatte die Zeugin eine Filmkamera dabei und filmte "zur eigenen Sicherheit", wie sie als Zeugin aussagte. Angeblich sei sie dabei von drei Polizisten bedrängt worden. Weitere drei Polizisten hätten den Angeklagten in eine "dunkle Ecke gedrängt". Der Angeklagte selbst will blaue Flecken am Hals davongetragen haben.

Polizist sieht Recht am eigenen Bild missachtet

Ein Polizeibeamter hatte dementgegen ausgesagt, dass die Frau ihn gefilmt und sein Recht am eigenen Bild missachtet habe. Das mit Worten unterbinden wollend, habe er sich zu ihr begeben. Der Angeklagte wollte ihr zur Seite stehen, was ein zweiter Polizist aber verhinderte, wofür er mit "Spasemacke" betitelt wurde. Das ergab sich aus einem vom Angeklagten selbst vorgelegten Gesprächsmitschnitt seines Handys.

Es seien wohl an dem Abend mehr Polizisten in Insel gewesen, mit dem Angeklagten und der Filmerin hätten sich jedoch nur sie befasst, erklärten zwei Polizeibeamte übereinstimmend. Erst später sei ein weiterer hinzugezogen worden, weil sich der Angeklagte nicht habe beruhigen lassen. Und um seine Personalien festzustellen, sei er fixiert worden.