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Volksstimme dokumentiert: Diesen Text las Autor Roman Grafe vor Comenius-Schülern "Vorbildlicher Grenzdienst"

Der "Zeit"-Artikel über die Eskalation einer Lesung von Roman Grafe aus
seinem Buch "Die Grenze durch Deutschland" sorgt inzwischen
deutschlandweit für Diskussionen. Wir veröffentlichen daher seinen Text
und werden der Diskussion darüber weiteren Platz einräumen.

Von Roman Grafe 05.02.2014, 01:15

Stendal | Drei junge Thüringer beschließen Anfang Juni 1964, aus der DDR zu flüchten: Werner ist 21 Jahre alt, Hans 19 und Peter 16. Von Ruhla aus fahren sie mit der Bahn über Eisenach und Erfurt nach Saalfeld, dann weiter mit dem Taxi nach Kaulsdorf. Von dort aus zu Fuß bis Döhlen, einem kleinen Dorf, zwei Dutzend Häuser, fünf Kilometer nördlich von Probstzella. Hans kennt die Gegend, er hat an der Hohenwarte-Talsperre mitgebaut.

In der Döhlener Flaschenbierhandlung Bochynski bestellen sie drei Bier, setzen sich auf die Stühle vorm Haus. Der 16-jährige Sohn des Bierhändlers, Friedhard, gesellt sich zu ihnen. Es ist der 9. Juni \'64, sechs Uhr abends.

Man unterhält sich, spielt Skat, trinkt einen Kasten Bier leer, dreißig bauchige, braune Fläschlein, jede ein Drittel Liter stark. Friedhard Bochynski hält sich beim Trinken zurück. Gegen zehn Uhr fragen sie ihn, ob sie auf dem Anwesen übernachten könnten. Ja, auf dem Heuboden in der Scheune sollte das möglich sein, er müsse aber erst seinen Vater fragen. Der kommt eine halbe Stunde später und sagt Ja. Die drei bedanken und verabschieden sich gleich; am frühen Morgen wolle man aufbrechen, "zur Frühschicht ins Pumpspeicherwerk Hohenwarte". Sie klettern die steile Stiege zum Heuboden rauf, jeder eine Flasche Bier dabei.

Es wird Grenzalarm ausgelöst

Noch keine halbe Stunde schlafen Werner, Hans und Peter, als der Abschnittsbevollmächtigte des Nachbarortes Oberloquitz, Hauptwachtmeister Erdmann, einen Anruf aus der Polizeidienststelle Saalfeld bekommt: Der Bürger Bochynski, Heinz, Flaschenbierhändler aus Döhlen, habe eine Information gegeben ... (1)

Hauptwachtmeister Erdmann ruft in der Grenzkompanie Probstzella an und bittet um Unterstützung bei der Festnahme der mutmaßlichen "Grenzverletzer". Es wird Grenzalarm ausgelöst, eine Alarmgruppe in einem Lkw losgeschickt, zwei Unteroffiziere, drei Soldaten. An der Ortszufahrt von Döhlen steigt Hauptwachtmeister Erdmann dazu, das Fahrzeug wird vor der Scheune abgestellt, mit brennenden Scheinwerfern. Die drei Soldaten umstellen die Scheune, jeder eine MPi im Anschlag. 10. Juni \'64, 0.30 Uhr.

Die beiden Unteroffiziere und der Volkspolizist gehen mit geladener und entsicherter Waffe die Stiege hoch. Unteroffizier Ronneberger, der Alarmgruppenführer, zwanzig Jahre alt, bleibt an der Treppe stehen, an der gegenüberliegenden Seitenwand postiert sich Unteroffizier K.; an ihren Uniformen tragen sie Taschenlampen. Hauptwachtmeister Erdmann nähert sich den Schlafenden und befiehlt ihnen aufzustehen und sich mit dem Gesicht zur Wand zu stellen. Die drei folgen dem Befehl, der Polizist steigt nach unten, die drei Soldaten holen.

Schlaftrunken rutscht Werner an der Scheunenwand ab, auf den Boden. Er solle aufstehen, herrscht ihn Unteroffizier Ronneberger an. Der junge Mann steht auf, dreht sich um, geht langsam, leicht schwankend auf den Unteroffizier zu, eine Bierflasche in der Hand. "Stehnbleiben!", ruft Rudolf Ronneberger. Werner geht weiter, Unteroffizier K. gibt einen Schuß in die Decke ab. Unteroffizier Ronneberger schießt mit seiner "Kalaschnikow" aus der Hüfte mit Dauerfeuer auf Werner Krause, fünf Schüsse. Drei treffen ihn in den Bauch. Er bricht sofort zusammen, drei Meter vor dem Schützen. Er klagt über ein Brennen im Bauch, wimmert, verstummt.

Kein Puls, keine Atmung. Tot.

Hans und Peter werden nach draußen gebracht, sie sollen sich an die Scheunenwand stellen. Hauptwachtmeister Erdmann ruft in der nächstgelegenen Arztpraxis an und teilt dem Ehemann der Ärztin mit, daß jemand erschossen worden sei.

Der hält es für einen Scherz und fragt, was für ein Wild man denn erlegt habe. - Nein, kein Tier, ein Mensch. Die Ärztin solle sofort kommen.

Eine halbe Stunde später sind Karl und Birgit Buschner aus Eichicht in Döhlen. An einer Scheunenwand sehen sie zwei junge Männer stehen, mit dem Gesicht zur Wand, angestrahlt vom Scheinwerferlicht eines Armeefahrzeuges. Hauptwachtmeister Erdmann führt das Ehepaar Buschner auf den Heuboden. Rudolf Ronneberger kniet vor Werner Krause, Unteroffizier K. steht dabei. Man hat über den Verwundeten eine Decke gelegt. Die Ärztin untersucht ihn. Kein Puls, keine Atmung. Tot. Birgit Buschner sieht die Einschüsse im Bauch des Getöteten. "Hier werden die Leute abgeschlachtet wie Hunde", sagt Karl Buschner. Vor der Scheune füllt die Ärztin den Totenschein aus; ein herbeigeeilter Staatsanwalt richtet eine Taschenlampe auf die Unterlagen. Bei "Todesart" solle sie "Schußverletzung" eintragen. Ihr Mann sucht vergeblich nach einer entsprechenden Kennziffer. Schließlich sagt er zu seiner Frau laut und deutlich: "Es gibt keine Nummer für Mord oder Totschlag." (2)

Eine "Medaille für vorbildlichen Grenzdienst" erhalten Unteroffizier K. und Uffz. Rudolf Ronneberger und je zweihundert Mark Prämie. (3)

***

Roman Grafe merkt dazu gegegenüber der Volksstimme an: "Bei meinem Vortrag am 20. November 2013 in der Stendaler Comenius-Schule las ich auch aus meinem Buch ¿Die Grenze durch Deutschland\' die Geschichte eines gescheiterten Fluchtversuchs aus der DDR. Mit der Behauptung, mein Vortrag sei ¿nicht objektiv\', sondern ¿nur subjektiv\' gewesen und ich hätte ¿die DDR schlechtgemacht\', leugnete die ältere Lehrerin am Ende der Lektion auch dieses von mir beschriebene Verbrechen des SED-Staates und das Leid der Opfer. Bisher ist sie dafür nicht zur Verantwortung gezogen worden."

Quellen:

(1) Fernschreiben der 13. Grenzbrigade an den Chef der Grenztruppen vom 10.6. 64, 6.00 Uhr, Bundesarchiv, Militärarchiv Freiburg, GT 1701

(2) Aussage Axel Buschner bei der polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren wegen der Tötung des Werner Krause, zitiert nach Ostthüringer Zeitung, 11.1.97 und 16.1. 97

(3) Soweit nicht anders vermerkt, gründet die Schilderung dieses Fluchtversuchs auf dem Urteil des Landgerichts Gera in der Strafsache Ronneberger vom 23.1. 97, Az. 560 Js. 98321/94-2 Ks (52).