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Inseler Hundebiss-Prozess: Klage auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht abgewiesen "Jetzt kann ich meinen Hund beerdigen"

Von Thomas Pusch 05.02.2014, 02:17

Abgewiesen wurde gestern die Klage von Jürgen L. gegen Waltraud K. auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass L. im Sommer vergangenen Jahres in Insel von K.s Hund gebissen wurde.

Stendal l Im Sommer 2012 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden. Die beiden Tiere verbissen sich ineinander, auch der Besitzer des einen Hundes wurde gebissen. Daraufhin tötete er den Hund der Nachbarin mit einem Jagdmesser. Besondere Brisanz erhielt der Vorfall dadurch, dass die beiden Hundebesitzer unterschiedlichen Lagern im Dorf angehören. Waltraud K. setzt sich für das Recht der beiden ehemaligen Sicherungsverwahrten ein, die seit Sommer 2011 in Insel wohnen, Jürgen L. gehört zu denen, die sie nicht in dem Stendaler Ortsteil haben wollen.

Zeuge erschien unglaubwürdig

Beide erstatteten Anzeige gegeneinander. Der Dackel-Besitzer L. erstattete gegen die Besitzerin des toten Husky-Schäferhund-Mischlings Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sie die Aufsichtspflicht für ihr Tier vernachlässigt habe. Die Hundebesitzerin K. wiederum erstattete Anzeige gegen L. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, denn ihrer Meinung nach hätte der Mischling nicht getötet werden müssen.

K. hatte vor Gericht keinen Erfolg. "Es wurde entschieden, dass er in Notwehr gehandelt hat", erzählte sie gestern früh auf dem Flur des Landgerichtes, bevor die Entscheidung über L.s Klage gegen sie bekanntgegeben wurde. Auf Anraten ihres Rechtsanwaltes legte sie keinen Widerspruch ein. "Das war eine Dummheit von mir", ärgerte sie sich.

Kein Grund zum Ärger, sondern zur Freude war hingegen das Urteil, das Richterin Elisabeth Nortmann wenige Minuten später in Raum 121 sprach. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen. "Die Klage ist nicht begründet, denn es steht nicht fest, dass der Hund von Frau K. Herrn L. gebissen hat", sagte die Richterin. Der einzige Augenzeuge, der das ausgesagt hatte, erscheine ihr unglaubwürdig, denn er hatte seine Aussage von einem Spickzettel abgelesen. Und sie stellte auch den Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die beiden Ex-Sicherungsverwahrten her. "Im Dorf sind Sie nicht gut gelitten, dass sie sich für die beiden Herren einsetzen, passt wohl vielen nicht", sagte Nortmann. Daher könne es auch sein, dass es sich um einen Racheakt gegen K. handelt. Ebenso wenig sei erwiesen, dass Kleidung und Brille von L. durch K.s Hund beschädigt wurden. Allerdings wurde K. zur Zahlung von rund 275 Euro verurteilt. Dass ist die Summe, die L. für den Tierarzt ausgeben musste, um die Bisswunden seines Tieres behandeln zu lassen, die ihm K.s Hund zugefügt hatte. "Das ist ein Haftpflichtschaden, das zahlt die Versicherung", brachte das die Beklagte nicht aus der Ruhe. Im Herausgehen informierte sie die Richterin noch darüber, dass "L. schonmal angekündigt hatte, meinen Hund umzubringen".

Auch nach dem Urteil wird in Insel wohl keine Ruhe einkehren. "Ich werde auf der Straße nicht mehr angegriffen", hat K. durchaus eine Veränderung der Situation festgestellt.

Nächste Anzeige bereits erstattet

Allerdings laufen die Auseinandersetzungen mit ihr jetzt offenbar auf anderer Ebene ab. Von der Familie L. flatterte ihr wieder eine Anzeige ins Haus. Ihr neuer Hund soll unangeleint in Insel unterwegs gewesen sein. "Wenn, dann war das höchstens auf unserem Grundstück", sagte sie, während sie ins Auto stieg. Ihr erster Weg führte sie zum Landesveterinäramt, wo ihr erstochener Hund tiefgekühlt wurde, um - wenn nötig - noch Untersuchungen vornehmen zu können. "Jetzt kann ich ihn endlich beerdigen", meinte K. erleichtert.