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Prozess: Versuchte Vergewaltigung Maskierter überfällt und würgt Frau

Von Wolfgang Biermann 05.02.2014, 01:17

Stendal l Am 11. Dezember 2011 zwischen 13 und 14 Uhr hat ein Maskierter eine Frau, die sich auf dem Weg zum außerhalb von Uchtspringe gelegenen Bahnhof befand, versucht zu vergewaltigen und sie dabei gewürgt. Die Frau schrie und wehrte sich heftig, worauf der Täter schließlich von ihr abließ und zu Fuß in einen Waldweg geflohen ist.

Der Taten angeklagt ist nun ein 35 Jahre alter Insasse des Maßregelvollzugs Uchtspringe, der dort seit 1996 auf gerichtliche Anordnung untergebracht ist. Er hatte sich zu dem fraglichen Zeitpunkt probeweise auf Einzelausgang befunden. Bei ihm handelt es sich laut gerichtspsychiatrischem Gutachten um einen "seelisch kranken" Patienten mit "Störung der sexuellen Präferenzen", konkret um einen Exhibitionisten (Entblößer).

DNA-Spuren des Angeklagten entdeckt

Bei der Abwehr des Angreifers hatte das Opfer gesehen, dass dieser sein Geschlechtsteil entblößt hatte. Bei der Frau handelt es sich um eine mehrfache Mutter aus der Westaltmark, die sich seinerzeit im Fachklinikum zu einer befristeten Therapie aufhielt. Mit tränenerstickter Stimme berichtete sie gestern als Zeugin von dem Geschehen vor zwei Jahren, das sie seitdem versuche "total zu verdrängen".

"Das werde ich nie im Leben wieder los", beschrieb sie das knirschende Geräusch in ihrem Halswirbelbereich, als der Täter ihr den Hals gewaltsam herumgerissen habe. Er habe "altmodische" Schuhe und ein mintgrünes oder blaues Shirt angehabt und eine schwarz-weiße Maske getragen. An mehr erinnere sie sich nicht. Und ja, sie habe ihren Peiniger möglicherweise gekratzt.

Den 35-Jährigen auf der Anklagebank vermochte sie nicht anzusehen. Ihn aus den Augenwinkeln betrachtend, sagte sie aber, dass sie diesen noch nie gesehen habe. Ein möglicherweise entscheidender Satz. Denn unter ihren Fingernägeln wurden kurz nach der Tat Spuren entdeckt, die vom LKA eindeutig als DNA des Angeklagten identifiziert wurden. Der Angeklagte schweigt vor Gericht. Sein Verteidiger hatte im Ermittlungsverfahren zunächst mitgeteilt, dass er sich die DNA-Spuren nicht erklären könne. Später gab er an, er hätte mit dem Opfer einen Tag zuvor Streit gehabt, was die Frau aber vehement bestritt. "Ich hatte mit niemandem Streit".

Rühren Verletzungen von einem Brand her?

Zwei Tage nach dem Vorfall hatte der ärztliche Direktor des Maßregelvollzugs den Angeklagten untersucht und dabei Verletzungen an den Unterarmen entdeckt. Die habe ihm der Angeklagte als Brandverletzung erklärt, was er aber nicht geglaubt habe, so der Direktor gestern als Zeuge.

Vorausgesetzt, er sei der Täter, gehe vom Angeklagten Wiederholungsgefahr aus, sagte der Gerichtspsychiater. "Exhibitionisten, die über diese Schwelle gegangen sind, sind gefährlich." Der Prozess wird am 11. Februar fortgesetzt.