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Gefährliche Körperverletzung 18 Monate Gefängnis auf Bewährung für 24-Jährige

Von Wolfgang Biermann 18.02.2014, 01:28

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Montag eine 24 Jahre alte drogen- und alkoholabhängige Rolandstädterin wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem hat es die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Maßregelvollzug) angeordnet. Beide Strafen sind von der Schwurgerichtskammer für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Ursprünglich war versuchter Totschlag angeklagt. "Ein Tötungsvorsatz war hier aber nicht feststellbar", begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Galler das Urteil.

Zu den Taten: Die bislang rechtlich unbescholtene Angeklagte hatte einen Hammer nach ihrem Lebensgefährten geworfen, der ihn aber verfehlte. Nach dem erfolglosen Wurf war sie mit einem Brotmesser auf ihn losgegangen und hatte ihn am linken Arm verletzt.

Nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung mit ihrem Lebenspartner um die Beschaffung von Alkoholnachschub hatte sie ihm an einem anderen Tag eine gläserne Wasserpfeife an den Hals geworfen, die eine tiefe Schnittwunde am Hals verursachte und einen Muskel durchtrennte. Ein angeklagter Schlag mit einer Bierflasche an den Kopf, einhergehend mit der Drohung "Ich stech dich ab", konnte nicht nachgewiesen werden.

Seit der letzten Tat war die Angeklagte vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht. Psychiater Dr. Mohammad Hasan hatte ihr eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die gepaart mit Drogen- und Alkoholabhängigkeit, weitere erhebliche Straftaten erwarten ließe, sofern sie nicht therapiert werde. Der Gutachter sprach sich für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Maßregel) aus. Die könne zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine mehrwöchige stationäre Therapie gewährleistet sei, die ambulant weitergeführt werden müsse.