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Ursache für tödlichen Sturz unklar

Von Wolfgang Biermann 19.02.2014, 01:23

Stendal l Das Gerüst war mangelhaft und mit diversen Fehlern behaftet. Ob es aber ursächlich für den tödlichen Sturz des Dachdeckers am 8. März 2011 von der St. Stephanskirche in Tangermünde war, könne er nicht mit Bestimmtheit sagen.

Das ist die Quintessenz des Gutachtens des Berliner Gerüstbausachverständigen Sven Herold vom gestrigen siebten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stendal im Berufungsprozess um fahrlässige Tötung. Laut Gutachten fehlten ein sogenannter Stand- sicherheitsnachweis und ein von einem Statiker erstelltes Verankerungsprotokoll. Eine Gerüstverbindung sei nicht nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung der Herstellers erstellt worden. "Das kann man machen, aber nicht so, wie es hier gemacht wurde", bemängelte Herold. Dazu seien die Dachfangnetze nicht sachgerecht angebracht worden. Und - das hielt der Gutachter für entscheidend: Es habe ein wichtiges Gerüstbauteil gefehlt. Wäre dieses Teil, ein "Rahmenstecker", angebracht gewesen, hätte sich die Bohle nicht bewegen können.

Nicht gelten lassen wollte Herold, dass die Bohle, mit der der Dachdecker fast 14 Meter in die Tiefe stürzte, ersatzweise genagelt oder mit Baustricken gesichert gewesen sei, wie es der verantwortliche Mitarbeiter der Gerüstbaufirma als Zeuge ausgesagt hatte.

Desweiteren hätten Unterlagen zur Übergabe des Gerüstes durch den Baubetrieb an die Nutzer des Gerüstes, wie die Dachdeckerfirma, gefehlt. Eine zweite Gerüstdachfanglage, die im Urteil des Amtsgerichtes eine große Rolle spielte, sei hingegen nicht erforderlich gewesen, antwortete Herold auf die Frage des Gerichts.

Und auch die Frage, ob ein Eckpfeiler der Kirche hätte eingerüstet sein müssen, verneinte er. "Das war nicht falsch." Ob das Gerüst nun ursächlich für den Sturz war, diese Frage könne er nicht eindeutig beantworten. "Ich war nicht dabei." Damit raümte Herold ein, dass es lediglich eine Hypothese sei.

Im Gerichtssaal hatten gestern diverse Messungen sowie Spring- und Kippversuche mit der Bohle stattgefunden. Diese legten die Verteidiger auf der einen Seite anders aus als die Anwälte der Witwe und ihrer Kinder.

Während für einen Opferanwalt die "prozessentscheidende Frage geklärt" ist, und für ihn der nichtregelkonforme Gerüstaufbau für den Tod des Dachdeckers verantwort- lich ist, stellt sich für die Verteidiger die Frage gänzlich anders. Demnach hätte man auf der Bohle "herumspringen müssen", um sie zu lösen. Erneut brachten die Ver- teidiger die mögliche Selbstgefährdung des Verunfallten ins Spiel.

Am Freitag sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden. Der Opferanwalt stellte gestern noch den Antrag, den Prozess an ein Schwurgericht abzugeben, weil ein "Eventualtötungsvorsatz" bei den drei Angeklagten vorgelegen habe. Über den Antrag soll auch am Freitag entschieden werden.