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Das Land fördert die Wiederherstellung von zerstörten kommunalen Brücken und Gebäuden 109 Fluthilfe-Bescheide sind raus

25.02.2014, 01:19

Elb-Havel/Magdeburg (bb) l Nachdem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) im Januar die ersten Fluthilfe-Bescheide im Bereich der kommunalen Infrastruktur überreichte und damit gleichsam den Beginn eines Marathons ausrief, wurden in den folgenden fünf Wochen weitere 109 Fluthilfe-Bescheide an die Kommunen positiv beschieden. Dies teilte das Landesverwaltungsamt jetzt mit. Insgesamt sind 125 Bescheide raus, 14 also abgelehnt worden. 984Fluthilfe-Anträge sind nach Angaben des Landesverwaltungsamts bisher gestellt worden.

"Wir werden weiter stringent an der Bescheidung der Anträge arbeiten. Unsere neuen Mitarbeiter sind inzwischen gut eingearbeitet. Ich denke, dass wir nun noch einen Gang höher schalten können", sagte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, laut einer Mitteilung.

Die Behörde nannte in einer Mitteilung einige Beispiele aus dem Elb-Havel-Winkel. So wurden für das Dorfgemeinschaftshaus und die Feuerwehr Wust-Fischbeck 473000 Euro bewilligt. Für Schönhausen gibt es für die Brücke Hauptgraben 326000 Euro sowie die Brücke Keilgraben 560000Euro. In Tangermünde wird die Reparatur der Stadtmauer-Promenade mit 70000 Euro unterstützt.

Das Landesverwaltungsamt bearbeitet vier Fördergebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie - und das ist das umfangreichste Gebiet - die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle vier Anträge beschieden. Hinsichtlich der Hochwasserschutzanlagen konnten 37 von 50 Anträgen bislang abschließend bearbeitet werden. Im Kulturbereich sind bisher sechs der 17 Anträge bearbeitet worden.

2100 Einzelmaßnahmen wurden von Kommunen beantragt

Für die Infrastrukturprojekte mussten die Kommunen Maßnahmepläne erarbeiten und einreichen. Diese Maßnahmepläne wurden vom Landesverwaltungsamt auf Plausibilität geprüft. Dieses vorgeschaltete Verfahren wurde im Dezember abgeschlossen. Bisher sind 913Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen nun die ersten 78 beschieden sind.

Die vorgelegten Maßnahmepläne der Kommunen beinhalteten mehr als 2100 Einzelmaßnahmen, die zur Beseitigung der Hochwasserschäden an kommunaler Infrastruktur notwendig sind. Bis zum 30.Juni haben die Kommunen noch Zeit, die Fördermittel zu beantragen.