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34-jähriger Stendaler wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt Richterin: "Ohne Frage war das ausländerfeindlich"

Von Wolfgang Biermann 11.03.2014, 01:28

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat gestern einen Hansestädter mit 18 Strafregistereinträgen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á zehn Euro (1200 Euro) verurteilt.

In einer Kneipe hatte er einen 38-Jährigen geschlagen

"Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es genauso war, wie es in der Anklage steht." Strafrichterin Petra Ludwig sah es demnach als erwiesen an, dass der 34-Jährige, einen vom Balkan stammenden und südländisch aussehenden Stendaler (38) am Rande des vorjährigen Rolandfestes in einer Kneipe in der Stendaler Altstadt einmal geschlagen oder geschubst sowie mit den Worten "scheiß Ausländer, geh` in dein Scheißland zurück" beleidigt und ihm mit einer "Hals-abschneide-Bewegung" gedroht hatte. Außerdem hat der 34-Jährige laut Urteil das Opfer angespuckt.

"Ohne Frage war das ausländerfeindlich", befand die Richterin. "Der eigentliche Sinn war es aber, einen Kumpel zu rächen." Das Opfer vom 9. Juni 2013 war nämlich am 11. Februar 2011 schon einmal Opfer einer Gewaltattacke geworden. Die Volksstimme berichtete vom Prozess am Landgericht.

Zwei vielfach vorbestrafte Stendaler sind dabei zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie in "menschenverachtender Weise" brutal vorgegangen waren. Eine fremdenfeindliche Motivation hatte das Landgericht aber ausdrücklich verneint.

Richterin sah in dem Vorgehen einen Racheakt

Einer der beiden im Vorjahr Verurteilten soll ein guter Bekannter des Angeklagten im aktuellen Fall gewesen sein. Der bestritt die Taten, räumte aber einen Streit auf der Kneipentoilette ein. Ganz von der Hand zu weisen ist eine politische Motivation beim Angeklagten gleichwohl nicht. Denn auf Befragen der Anwältin des als Nebenkläger vertretenen Opfers, gab er zunächst an, dass er politisch "neutral" sei. Auf seinem Nutzerkonto im sozialen Netzwerk Facebook hat er bei der rechtsextremen NPD aber ein "gefällt mir" gesetzt. Außerdem trage er "Thor Steinar"-Kleidung, die als Erkennungszeichen rechter Gesinnung gilt. Und er ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bislang zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Ein Türsteher, der am 9.Juni in der Stendaler Kneipe Dienst tat, will nichts von einem Streit mitbekommen haben. Und ein 35-Jähriger, der als Streitschlichter fungierte, sagte aus, dass er volltrunken gewesen sei und sich an nichts mehr erinnern könne. Ein Kumpel des Opfers hatte das "Hals-abschneide-Zeichen" des Angeklagten gesehen. Das Opfer selbst sagte aus, dass er Stendal aus Angst verlassen wolle. Damit der Angeklagte ihn nicht finde, habe er sein Auto versteckt und verlasse die Wohnung kaum noch.