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Schiedspersonen bekamen am Amtsgericht Stendal eine Fortbildung / 2013 gab es im Landkreis 29 Schiedsfälle Wenn es am Gartenzaun mal wieder zur Sache geht

Von Bernd-Volker Brahms 12.03.2014, 02:14

Stendal l Wenn sich Nachbarn in die Wolle bekommen, dann kann das schon mal ausarten. Um es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen, können sich die Streithähne an Schiedspersonen wenden. Diese versuchen dann eine einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.

"Es braucht schon Einfühlungsvermögen, um diese wichtige Arbeit zu machen", sagte Amtsgerichtsdirktor Kay Timm gestern bei einer Zusammenkunft der Schiedsleute aus dem Landkreis Stendal. Insgesamt gibt es in elf Schiedsstellen 27 Schiedspersonen. Etwa die Hälfte von ihnen war gestern zu einer Fortbildungsveranstaltung ins Amtsgericht gekommen. Einige von ihnen sind neu, im November 2013 wurden für die Periode bis 2018 neue Schiedsleute berufen. Unter den Teilnehmern war gestern auch der Stendaler Bezirks-Vorsitzende des Bundes der Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Friedrich Kersten.

29 Schiedsfälle gab es 2013 im Landkreis Stendal

2013 hatten die Schiedsleute im Landkreis insgesamt 29 Fälle zu bearbeiten. "Das ist noch sehr ausbaufähig", sagte Kay Timm. Im Jahr davor hatte es immerhin mehr als 50 Fälle gegeben. Vielen Leuten sei das Angebot der ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen gar nicht bekannt, sagte der Amtsgerichtsdirektor.

Hundegekläff und Hahnenkrähen auf dem Nachbargrundstück und Streitereien um Grenzbepflanzungen sind die Standardfälle, bei denen Schiedspersonen hinzugezogen werden, wie einige von ihnen berichteten. Während es sich überwiegend um privatrechtliche Fälle handelt, gab es 2013 im Landkreis lediglich einen strafrechtlich relevanten Fall, bei dem es um Beleidigung ging.

Gestern referierte Richter Ulrich Lentner bei den Schiedsleuten über seine Tätigkeit als Güterichter am Stendaler Amtsgericht. Im Jahre 2009 wurde in der Hansestadt ein Pilotprojekt zur Konfliktbeilegung gestartet, das 2012 als gerichtliche Mediation praktiziert wird.

Anders als bei einem gerichtlichen Vergleich, wird bei der Mediation eine freiwillige und ergebnisoffene Konfliktbewältigung angestrebt. "Man wundert sich manchmal in der Praxis, wo der Konflikt überhaupt liegt", sagte Lentner.

Er berichtete über einen Fall, bei dem es um 200 Euro Schadensersatz ging. Im Mediationsverfahren stellte sich dann heraus, dass der Kläger seinem Nachbarn unterstellte, Simson-Teile aus einem Schuppen gestohlen zu haben. Als sich dann herausstellte, dass der Nachbar den Diebstahl gar nicht begangenen haben konnte, da sei der Streit begelegt worden und die 200 Euro völlig egal gewesen, so Lentner.