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Vergleich Dr. Zahnlos will Schmerzensgeld zahlen

In dem Zivilverfahren am Stendaler Landgericht stellte die Richterin fest, dass der Patient nicht umfassend aufgeklärt worden war. Einen Behandlungsfehler konnte sie indes nicht erkennen.

Von Wolfgang Biermann 13.03.2014, 01:18

Stendal/Havelberg l Der als "Dr. Zahnlos" bekannt gewordene Havelberger Zahnarzt Thorsten S. aus Havelberg muss nach einem gestern in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Stendal geschlossenen Vergleich 8500 Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz an einen ehemaligen Patienten zahlen.

Der Patient aus dem Raum Havelberg hatte den Zahnarzt auf 15000 Euro verklagt, weil sich an einem der von S. zwischen 2005 und 2010 gesetzten Zahnimplantate eine schwerwiegende Entzündung gebildet hatte. Deshalb musste sich der Kläger in der Berliner Charité einer langwierigen Behandlung unterziehen, wie seine Anwältin Susanne Elbert der Volksstimme sagte. Schließlich ist das Implantat von einem Kieferchirurgen in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) entfernt worden.

Wohl hatte ein Gutachter einen Behandlungsfehler von S. nicht feststellen können, allerdings habe dieser nicht nachweisen können, dass er den Patienten umfassend aufgeklärt habe, sagte die Vorsitzende Richterin, Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg. Zum einen über etwaige Komplikationen und zum anderen über mögliche Alternativen zu Zahnimplantaten.

"Mein Mandant steht mit dem Rücken zu Wand", begründete Brigitte Eilbrecht, Anwältin von Thorsten S., dessen Einverständnis zum Vergleich. "Er ist hochzufrieden, dass ihm kein Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnte." S. hatte gestern kurz vor Prozessbeginn mitteilen lassen, dass er mit einer Autopanne in Hamburg festsitze und erst am Nachmittag in Stendal eintreffen könne. Richterin Sonnenberg hatte daraufhin erklärt, dass man nicht so lange warten könne. Außerdem habe sie sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet.

Revision in Strafsache steht noch aus

Thorsten S., hatte im Vorjahr bundesweit Berühmtheit erlangt, weil er einer Patientin aus Seehausen ohne deren wirksame Zustimmung unter Vollnarkose sieben Zähne gezogen haben soll. Von der 10.Strafkammer am Landgericht Stendal war er deshalb in zweiter Instanz wegen Körperverletzung zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem erhielt er ein zweijähriges Berufsverbot. Die Revision von Thorsten S. gegen das Urteil in diesem Strafverfahren hatte Erfolg. Ab 8.April wird das Landgericht den Prozess vor einer anderen Kammer neu aufrollen.

Im Falle des gestern geschlossenen Vergleichs - einem Zivilverfahren - haben die Parteien eine Widerrufsfrist bis zum 2.April. Sollte der Fall eintreten, kündigte Richterin Sonnenberg ein Urteil für den 7. Mai an.